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Bundesaußenministerin Annalena Baerbock

© dpa/Christophe Gateau

Besuch beim Strafgerichtshof: Baerbock will in Den Haag über Konsequenzen für Putin diskutieren

Die Bundesaußenministerin ist am Montag zu Gesprächen am Internationalen Strafgerichtshof angekommen. Hintergrund der Dienstreise ist der russische Krieg in der Ukraine.

Bundesaußenministerin Annalena Baerbock ist vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine in Den Haag vom Präsidenten des Internationalen Strafgerichtshofes, Piotr Hofmanski, empfangen worden. Im Anschluss wollte die Grünen-Politikerin am Sitz des Gerichts in der niederländischen Stadt auch Chefankläger Karim Khan treffen.

Baerbock will bei ihrem Besuch Möglichkeiten diskutieren, wie der russische Präsident Wladimir Putin wegen des Angriffskriegs zur Rechenschaft gezogen werden kann.

Am Nachmittag war eine Rede Baerbocks an der Haager Akademie für Völkerrecht geplant. Die Ministerin hat unter anderem Völkerrecht studiert, eine Doktorarbeit in diesem Bereich aber nicht abgeschlossen. Baerbock wollte sich später bei getrennten Terminen auch mit dem niederländischen Ministerpräsident Mark Rutte und Außenminister Wopke Hoekstra treffen.

Vor ihrem Abflug hatte Baerbock Putin einen Krieg gegen das Völkerrecht vorgeworfen. „Russlands Krieg gegen die Ukraine ist auch ein Krieg gegen das Recht“, sagte sie und ergänzte: „Putin tritt die elementarsten Grundsätze des internationalen Rechts, die alle Völker verbinden, mit Füßen.“ Sie wolle mit ihrem Besuch in Den Haag deutlich machen: „Das Völkerrecht ist stark, und es ist an uns allen, ihm Geltung zu verschaffen und es gerade jetzt zu stärken.“

„Streubomben auf friedliche Zivilisten, Foltergefängnisse in dunklen Kellern, die tausendfache Verschleppung ukrainischer Kinder, das völkerrechtswidrige und grausame Wüten Russlands in der Ukraine und die Brutalität des Krieges sind durch nichts zu rechtfertigen“, sagte Baerbock.

Der Internationale Strafgerichtshof wird von 123 Staaten anerkannt, dazu zählen allerdings nicht Russland und auch nicht die USA. Seine Zuständigkeit umfasst Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. (dpa, Reuters)

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