zum Hauptinhalt
Österreichs Kanzler Karl Nehammer (Archivbild)

© imago images/Eibner Europa

Österreich verweigert Zustimmung: EU gibt Ukraine vorerst keine Sicherheitsgarantien

Beim EU-Gipfel gab es keine Einigung über weitreichende Sicherheitsgarantien für die Ukraine. Österreich und weitere Länder äußerten Bedenken und blockierten entsprechende Zusagen.

Die Ukraine kann vorerst nicht auf weitreichende Sicherheitsgarantien durch die Europäische Union hoffen. Der österreichische Bundeskanzler Karl Nehammer machte am Donnerstag am Rande des EU-Gipfels deutlich, dass sein Land für solche Zusagen die notwendige Zustimmung verweigern würde. Zudem hätten auch Irland, Malta und Zypern klar Bedenken angemeldet, erklärte er.

Im Vorfeld des Gipfels hatten unter anderem östliche EU-Staaten darauf gedrungen, dass sich die EU an den Bemühungen um Sicherheitsgarantien für die Zeit nach dem möglichen Ende des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine beteiligen solle. Dies könnten zum Beispiel konkrete Zusagen für Militärhilfen oder auch Beistandszusicherungen für den Fall eines Angriffs sein.

Nehammer sagte am Donnerstag zum Thema Sicherheitsgarantien wörtlich: „Da ist es für uns als neutrale Staaten klar, dass es diese so nicht geben kann.“ Österreichs militärische Neutralität ist in einem Bundesverfassungsgesetz aus dem Jahr 1955 geregelt.

Sicherheitszusagen statt -garantien

Im Entwurf für die Abschlusserklärung des EU-Gipfels ist nun nicht von Sicherheitsgarantien, sondern von Sicherheitszusagen die Rede, worunter in der Regel keine direkte militärische Unterstützung verstanden wird.

Konkret heißt es dort: „Die Europäische Union und Mitgliedstaaten sind bereit, gemeinsam mit Partnern zu künftigen Sicherheitszusagen gegenüber der Ukraine beizutragen, die der Ukraine dabei helfen werden, sich langfristig zu verteidigen, Aggressionshandlungen abzuwenden und Destabilisierungsbemühungen zu widerstehen.“ Modalitäten eines solchen Beitrags sollten zügig geprüft werden.

Ändern könnte sich die Lage für die Ukraine, wenn sie irgendwann einmal wie angestrebt in die EU aufgenommen wird. Dann würde das Land Artikel 42.7 des EU-Vertrags in Anspruch nehmen können. In ihm heißt es: „Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung“.

Der deutsche Kanzler Olaf Scholz äußerte sich am Donnerstag zunächst nur knapp zum Thema Sicherheitsgarantien. „Deutschland ist schon seit langem mit seinen engsten Verbündeten dabei, solche Diskussionen mit der Ukraine zu führen“, sagte er. „Das werden wir auch weiter tun.“ (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false