zum Hauptinhalt
Trumps Anwälte spielen in dem Verfahren auf Zeit.

© REUTERS/Scott Morgan

Update

Teilerfolg für Ex-Präsidenten: Oberstes Gericht in den USA befasst sich vorerst nicht mit Immunität Trumps

Kann Donald Trump für seine Handlungen als US-Präsident strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden? Eine schnelle Klärung dieser Frage wird es wohl vorerst nicht geben.

| Update:

Der Oberste Gerichtshof der USA wird sich vorerst nicht mit der Frage der Immunität des ehemaligen Präsidenten Donald Trump befassen. Ein entsprechender Antrag von Sonderermittler Jack Smith wurde am Freitag ohne Begründung abgelehnt. Damit dürfte der Anfang März geplante Termin für den Prozess gegen Trump wegen versuchten Wahlbetrugs nicht mehr zu halten sein.

Smith hatte den Supreme Court darum geben, zügig zu klären, ob Trump wegen seiner Versuche, das Wahlergebnis der Präsidentenwahl 2020 zu kippen, auf Bundesebene strafrechtlich verfolgt werden kann – oder ob er durch seine Immunität als Präsident geschützt ist.

Trump ist in der US-Hauptstadt Washington im Zusammenhang mit versuchtem Wahlbetrug angeklagt. Anhänger Trumps hatten am 6. Januar 2021 den Parlamentssitz in Washington gestürmt. Dort war der Kongress zusammengekommen, um den Sieg des Demokraten Joe Biden bei der Präsidentenwahl formal zu bestätigen. Trump hatte seine Anhänger zuvor bei einer Rede aufgewiegelt. Infolge der Krawalle kamen damals fünf Menschen ums Leben.

Berufung muss ihren Weg durch die Instanzen nehmen

Der 77-Jährige spielt in dem Gerichtsverfahren auf Zeit. Er hat wiederholt gefordert, dass der Prozess erst nach der Präsidentschaftswahl am 5. November beginnen dürfe.

Trumps Anwälte argumentierten, dass der Republikaner nicht rechtlich für Taten belangt werden könne, die zu seinen Pflichten als Präsident gehörten. Die zuständige Richterin hatte einen entsprechenden Antrag allerdings abgelehnt. Gegen diese Entscheidung hatte Trump Berufung eingelegt – damit ist ein Berufungsgericht am Zug.

Doch Sonderermittler Smith wählte einen ungewöhnlichen Weg: Er wollte das Berufungsgericht umgehen und wandte sich direkt mit der Bitte an den Supreme Court, die Frage schnell zu klären. „Dieser Fall betrifft Fragen von außergewöhnlicher nationaler Bedeutung.“

Das Oberste Gericht des Landes folgte diesem Antrag nun nicht. Damit muss die Berufung ihren Weg durch die Instanzen gehen, was sich hinziehen kann. Die aktuelle Ablehnung durch das Supreme Court bedeutet gleichwohl nicht, dass der Fall nicht letztlich doch wieder vor den neun Richterinnen und Richtern landen wird.

Der bisherige Termin für den Beginn des Prozesses wegen Wahlmanipulation liegt einen Tag vor dem „Super Tuesday“, an dem in rund 15 Bundesstaaten Vorwahlen zur Bestimmung der Kandidaten bei der Präsidentschaftswahl am 5. November stattfinden.

Trump hat laut den Umfragen beste Chancen, von den Republikanern erneut als Kandidat nominiert zu werden. Trump wurde in diesem Jahr bereits in vier Strafverfahren angeklagt. In New York läuft außerdem derzeit ein Zivilprozess wegen des Vorwurfs, der Unternehmer habe über Jahre den Wert seiner Immobilien zu hoch angegeben. (dpa, AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false