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Susann Lange, Juristische Direktorin des RBB, bei einer  außerordentlichen Sitzung des RBB-Rundfunkrats 2022.

© dpa / dpa/Jörg Carstensen

Klage gegen Kündigung erfolglos: Ehemalige Juristische Direktorin des RBB scheitert vor Gericht

Das Arbeitsgericht Berlin erklärte den Dienstvertrag wegen der enthaltenen Ruhegeld-Regelungen für sittenwidrig und nichtig.

Mit der ehemaligen Juristischen Direktorin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), Susann Lange, ist eine weitere frühere Führungskraft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt mit einer Klage gegen ihre Kündigung in erster Instanz vor Gericht gescheitert. Das Arbeitsgericht Berlin wies die Kündigungsschutzklage am Mittwoch ab (Az. 22 Ca 13070/22).

Sittenwidrig und nichtig

Der RBB hatte Lange Anfang Dezember 2022 außerordentlich gekündigt und zugleich erklärt, dass das Dienstverhältnis wegen der im Dienstvertrag enthaltenen Ruhegeld-Regelungen nichtig sei. Die Kündigung begründete die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt unter anderem damit, dass die Direktorin sich eine Zulage für den ARD-Vorsitz schon vor dessen Beginn Anfang 2022 gewähren ließ. Der RBB forderte die gezahlten Beträge sowie Familienzuschlagszahlungen als Schadenersatz zurück.

Das Arbeitsgericht erklärte den Dienstvertrag wegen der enthaltenen Ruhegeld-Regelungen für sittenwidrig und nichtig. Lange hätte daraus nach Ende des befristeten Vertrags und bis zum Renteneintritt Anspruch auf mehr als 1,8 Millionen Euro gehabt - und das ohne eine Gegenleistung erbringen zu müssen.

Das Gericht verurteilte die frühere Direktorin zudem dazu, 8.500 Euro nebst Zinsen zurückzuzahlen. Diese Summe entspricht der gezahlten ARD-Zulage für den Zeitraum von Juli bis November 2021. Den Familienzuschlag muss Lange hingegen nicht zurückzahlen. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.

Das Arbeitsgericht hatte in diesem Jahr bereits zwei Klagen ehemaliger RBB-Führungskräfte abgewiesen: Ende April bestätigte das Gericht die außerordentliche Kündigung der früheren Leiterin der Hauptabteilung Intendanz (Az. 21 Ca 10927/22). Sie hat inzwischen Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt (Az. 12 Sa 861/23).

Anfang September wies das Gericht die Klage des früheren Verwaltungsdirektors Hagen Brandstäter in wesentlichen Teilen zurück (Az. 21 Ca 1751/23). Die zuständige Kammer erklärte den Dienstvertrag wegen der darin enthaltenen Ruhegeld-Regelungen ebenfalls für sittenwidrig und daher nichtig. Eine Berufung ist in diesem Fall möglich.

Im Sommer 2022 waren Vorwürfe der Vetternwirtschaft und weiterer Verfehlungen gegen die damalige RBB-Geschäftsleitung um Ex-Intendantin Patricia Schlesinger bekanntgeworden. Schlesinger, die die Vorwürfe zurückgewiesen hat, und der RBB streiten sich vor dem Landgericht Berlin. Einen Termin für eine mündliche Verhandlung gibt es noch nicht. (mit KNA)

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