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Meinung: Drosselklappe Sprache

SPÄTAUSSIEDLER UND POLITISCH VERFOLGTE

Die Bundesrepublik hat deutschstämmige Aussiedler bisher ohne den individuellen Beleg politischer Verfolgung aufgenommen. Mit guten Gründen: Anders als bei Asylbewerbern handelt es sich um Deutsche, dafür wurden Abstammungs und Sprachnachweise verlangt. Nach dem mörderischen Krieg wurde alles Deutsche in Osteuropa diskriminiert; Schutz bot nur die Ausreise. In Zeiten des Ost-West-Konflikts wurde freilich nicht so genau hingesehen, wenn es mit Abstammung und Sprache haperte, obwohl die der Beweis für das verlangte Bekenntnis zum Deutschtum sein sollten. Je länger der Krieg zurückliegt, desto geringer wird das Verständnis für diese Zusammenhänge. Die heutigen Aussiedler aus der früheren UdSSR und ihre Familienangehörigen bringen kaum noch Deutschkenntnisse mit – und ein großer Teil von ihnen wird zu Problemfällen. Dennoch wäre es falsch, sie in asylähnliche Verfahren zu drängen. Eine radikale Wende würde nur einen Massenansturm auslösen. Besser ist der Drosselungsansatz des Zuwanderungsgesetzes und des jüngsten Gerichtsurteils: Deutschkenntnisse vor der Aussiedlung verlangen. Der Zustrom wird allmählich versiegen. cvm

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