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Ein Mann spendet Plasma.

© dpa/Patrick Pleul

Änderung des Transfusionsgesetzes: Bundestag beendet Blutspende-Ausschluss für Homosexuelle

Die sexuelle Orientierung darf kein pauschaler Grund mehr sein, um jemanden von der Blutspende auszuschließen. Das hat die Ampel-Koalition beschlossen.

Männer, die Sex mit Männern haben, dürfen nicht mehr pauschal von der Blutspende ausgeschlossen werden. Mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschloss der Bundestag am Donnerstag eine entsprechende Änderung des Transfusionsgesetzes.

Dort wird nun ausdrücklich festgehalten, dass die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität bei der Entscheidung über einen möglichen Ausschluss nicht berücksichtigt werden darf.

Bislang sieht eine Richtlinie der Bundesärztekammer vor, dass Männer, die Sex mit Männern haben, nach Sexualkontakt mit einem neuen oder mehr als einem Sexualpartner für vier Monate zurückgestellt werden. Davon betroffen sind homosexuelle und bisexuelle Männer sowie trans Personen. Dadurch sollte das Risiko verringert werden, dass eine mögliche HIV-Infektion weitergegeben wird.

Die Ampel-Parteien hatten bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, diese Praxis zu beenden. „Es gibt keinen wissenschaftlichen Grund für diese Diskriminierung“, betonte die SPD-Abgeordnete Heike Engelhardt. „Es ist schade, dass Menschen 2023 noch mit derartigen Benachteiligungen und Vorurteilen zu kämpfen haben.“

Sven Lehmann, der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, erklärte, die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität dürften bei der Blutspende keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien mehr sein. „Denn das Risiko einer Infektion bei der Blutspende bemisst sich danach, ob das individuelle Sexualverhalten der spendewilligen Personen riskant war – nicht danach, ob eine Person homo-, bi- oder heterosexuell bzw. transgeschlechtlich ist.“, sagte Lehmann. Durch die Gesetzesänderung werde die Bundesärztekammer nun gesetzlich verpflichtet, die Hämotherapie-Richtlinie entsprechend zu ändern. 

Wegen des „individuellen Sexualverhaltens der spendewilligen Person“ bleibt eine Rückstellung von Spendern im Rahmen der Risikobewertung aber weiterhin möglich.

Mit der Gesetzesänderung werden auch die bisherigen Höchstaltersgrenzen für eine Blutspende aufgehoben. Bislang durften Erstspender - je nach Region - nur etwa 65 Jahre alt sein. Bei Wiederholungsspendern lag die Obergrenze meist zwischen 70 und 75 Jahren. Künftig soll stattdessen nun ein Arzt die individuelle „Spendetauglichkeit“ beurteilen. (dpa)

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