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Unfreiwillige Reise: Die Zahl der Dublin-Rückführungen steigt.

© DPA

Abschiebungen: Die Sicherheit muss gewährleistet sein

Die speziell geschulten "Personenbegleiter Luft" fehlen. Das macht die ohnehin diffizilen Abschiebeflüge noch riskanter. Ein Zwischenruf.

Ein Zwischenruf von Barbara John

Als „Horrorabschiebung mit Polizeigewalt“ bezeichnete kürzlich der Berliner Flüchtlingsrat den Charterflug von Schönefeld nach Madrid am 6. Juni 2018 mit über 80 Begleitern und 90 rückzuführenden Flüchtlingen an Bord. Sie hatten bereits in Spanien einen Asylantrag gestellt, reisten dennoch nach Deutschland, mit der Erwartung auf bessere Versorgung und Chancen auf ein Bleiberecht. Ein verständliches Motiv, das aber im Widerspruch steht zur europäischen Regelung, wonach Deutschland nicht zuständig ist für einen Antrag, der bereits in einem anderen Land vorliegt.

Sicher ist, dass die Zahl der sogenannten Dublin-Überstellungen künftig steigen werden. Von Januar bis Juli dieses Jahres waren es bereits 17; im gesamten Jahr 2017 dagegen nur sieben. Es ist deshalb zu befürchten, dass weitere Anschuldigungen gegen die Bundespolizei als durchführende Behörde folgen können, wegen „physischer Polizeigewalt“ gegen Flüchtlinge. Denn bei diesen Überstellungen sind höchste Sicherheitsstandards notwendig. Wer einmal dabei war, wird das kaum leugnen.

Selbstverletzungen, gefährdendes Verhalten

Viele Flüchtlinge, die sich der Überstellung schon monatelang, manchmal jahrelang, entziehen konnten, wollen im letzten Moment noch ihre Abschiebung verhindern, etwa durch Selbstverletzungen oder gefährdendes Verhalten im Flugzeug. Präventive Zwangsmaßnahmen der Polizei können dann weitere Abwehrreaktionen erzeugen. Wenn sie sich beispielsweise entkleiden müssen, auf gefährliche Kleinstgegenstände untersucht werden oder ihnen Hand- und Fußfesseln angelegt werden. Ein Teufelskreis und ein Dilemma, weil alle Beteiligten stärker belastet werden. Darauf verzichten?

Doch ist es nicht die zentrale Aufgabe der Polizei gerade bei Abschiebungen, Leib und Leben aller Anwesenden zu schützen? Das kann dem Flüchtlingsrat nicht gleichgültig sein, auch nicht dem Bundesinnenministerium, das kürzlich mitteilte, dass neben hochqualifizierten Beamten mit der Ausbildung zum „Personenbegleiter Luft“ aus Personalmangel künftig auch andere „geeignete“ Polizisten eingesetzt werden sollen.

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