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Politik: Freiberufler widersprechen FDP: Transparenz ist möglich

Berlin - Abgeordnete, die parallel in einem freien Beruf tätig sind, könnten nach Meinung des Branchenverbandes BFB auch die Höhe ihrer Nebeneinkünfte veröffentlichen, ohne gegen Standesrecht zu verstoßen. „Gegen die Bekanntgabe einer Gesamtsumme ist nichts zu sagen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB), Arno Metzler, am Montag dem Tagesspiegel.

Berlin - Abgeordnete, die parallel in einem freien Beruf tätig sind, könnten nach Meinung des Branchenverbandes BFB auch die Höhe ihrer Nebeneinkünfte veröffentlichen, ohne gegen Standesrecht zu verstoßen. „Gegen die Bekanntgabe einer Gesamtsumme ist nichts zu sagen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB), Arno Metzler, am Montag dem Tagesspiegel. „Die Gesetze verbieten nicht die Veröffentlichung einer nackten Zahl.“ Vor allem die FDP hatte sich gegen die Veröffentlichung von Einkünften freiberuflicher Abgeordneter gewandt, da dies dazu führe, dass Freiberufler sich nicht mehr für Parlamente bewerben würden.

Der BFB sieht Grenzen der Transparenz unter anderem bei der Nennung von Mandanten. „Die Angaben sollten sich allein auf die materielle Grundlage der Tätigkeit beschränken“, sagte Metzler. Würden Steuerberater, Anwälte, Architekten oder Ärzte hingegen mit ihren Einkünften Werbung in eigener Sache betreiben, sei dies unzulässig.

Auch bei Rechtsanwälten steht das Standesrecht mehr Transparenz nicht im Wege. „Solange der Mandantenschutz gewahrt bleibt, ist die Angabe von Jahreseinkünften zulässig“, sagte Hans-Christian Ströbele, Grünen-Fraktionsvize im Bundestag und Rechtsanwalt, dem Tagesspiegel. Gerate ein Abgeordneter in Konflikte, weil er für bestimmte Mandanten tätig sei, die seine parlamentarische Arbeit beeinflussen könnten, seien zusätzliche Informationspflichten nötig. „Schon heute muss ein Abgeordneter, der als Anwalt für oder gegen den Staat tätig ist, dies beim Bundestagspräsidenten anzeigen“, sagte Ströbele.

Die Arbeitsgemeinschaft Selbstständiger Unternehmer (ASU) plädiert dafür, einen „Ethik-Ausschuss“ im Parlament einzusetzen, der darüber entscheidet, ob Abgeordnete, die etwa in Ausschüssen sitzen, wegen ihrer Nebentätigkeit in Interessenkonflikte geraten. „Die Höhe der Einkünfte muss nicht veröffentlicht werden“, sagte ASU-Vizepräsident Joachim Punge. „So weit ist die öffentliche Debatte noch nicht; hohe Einkommen gelten in Deutschland noch als unanständig.“

Ströbele zufolge müssen Abgeordnete nicht – wie oft behauptet – alle Tätigkeiten beim Bundestagspräsidenten angeben. „Nur Nebentätigkeiten sind anzeigepflichtig, wer seinen Hauptberuf weiter ausübt, muss dies nicht mitteilen“, sagte er.

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