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Jung

© dpa

Terrorangriffe: Jungs Abschussdebatte schwappt in den Bundestag

Die Äußerungen von Verteidigungsminister Jung zum Abschuss eines von Terroristen gekaperten Flugzeugs werden nun auch Thema im Bundestag. Der Minister selbst beteuert weiter, auf dem Boden der Verfassung zu argumentieren.

Die Ankündigung von Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU), im Terrorfall ein Passagierflugzeug abschießen zu lassen, hat ein parlamentarisches Nachspiel. Der Bundestag wird sich am Mittwoch in einer Aktuellen Stunde mit Jungs umstrittenen Äußerungen befassen. Nach den Grünen verlangte inzwischen auch die Linke Jungs Rücktritt. Der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle forderte ein Machtwort von Kanzlerin Angela Merkel (CDU). SPD-Fraktionschef Peter Struck warf Jung "geplanten Verfassungsbruch" vor. In den Reihen der Union bekam Jung dagegen Rückhalt. Allerdings wurde es intern als unglücklich beschrieben, wie er das Thema öffentlich zur Sprache gebracht hat. Vor allem fehlende Erklärungen hätten die Kritik verschärft, hieß es.

In der Bundeswehr wurde unterdessen weiter heftig darüber debattiert, ob die Piloten einen Abschussbefehl ausführen müssen. Der Bundeswehrverband riet den Soldaten, einen solchen Befehl zu verweigern, weil es sich um "Totschlag" handele. Dagegen sagte der Inspekteur der Luftwaffe, Klaus-Peter Stieglitz, der dpa: "Da gibt es gar keine Diskussion. Offiziere haben ihre Befehle zu erfüllen."

Jung hatte erklärt, dass er trotz fehlender Rechtsgrundlage den Abschussbefehl geben würde, wenn Terroristen eine Passagiermaschine als Waffe einsetzen würden. Er berief sich dabei auf einen "übergesetzlichen Notstand". Die Regierung verwies darauf, dass diese Frage in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts keine Rolle spiele, mit der es die Möglichkeit zu einem solchen Abschussbefehl im Luftsicherheitsgesetz im Frühjahr 2006 abgelehnt hatte.

Struck: Verfassung verbietet Abschuss

Jung sagte am Montagabend der dpa, die Kritik sei unberechtigt. "Ich argumentiere auf der Basis des Bundesverfassungsgerichts." Ex-Verteidigungsminister Struck sagte hingegen: "Die in der Verfassung verankerte Würde des Menschen verbietet eine solche Handlung. Das ist unabänderlich." Ein solcher Befehl wäre auch für die betroffenen Piloten "unzumutbar". Nach den Vorgaben der Karlsruher Richter sei ein Abschuss nur dann möglich, wenn ein Flugzeug ausschließlich mit Terroristen besetzt sei. Intern sind aber auch Sozialdemokraten der Auffassung, dass nach dem Karlsruher Urteil Terroristen im Grunde sicher sein könnten, in Deutschland ihr Ziel für einen Angriff ohne Gegenwehr zu erreichen. Das sei höchst problematisch.

Nach einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung" kämen als Piloten für die Alarmrotten zur Luftraum-Überwachung nur Offiziere zum Einsatz, die im Fall eines übergesetzlichen Notstandes zur hundertprozentigen Befehlsausübung bereit seien. Eine Befehlsverweigerung sei damit "nicht vorstellbar".

"Es gibt niemanden, der bereit ist, den Befehl umzusetzen"

Hingegen sagte der Vorsitzende des Verbandes der Besatzungen strahlgetriebener Kampfflugzeuge der Bundeswehr, Thomas Wassmann, zu MDR Info: "Soweit ich aus den Verbänden informiert bin, gibt es im Moment niemanden, der bereit ist, diesen Befehl umzusetzen." Die Befragung der Piloten, auf die man sich anscheinend beziehe, habe vor dem Karlsruher Urteil stattgefunden.

Bundeswehrverbandschef Bernhard Gertz riet den Piloten, sich auf das Soldatengesetz zu berufen und einen Befehl, der ein Verbrechen beinhalte, nicht auszuführen. "Und der Abschuss einer Maschine mit Unschuldigen, mit Geiseln an Bord, deren Leben man nimmt, deren Tod man in Kauf nimmt, um andere Unschuldige zu schützen, ist straftatbestandlich Totschlag", sagte er dem Nachrichtensender n-tv.

Linke-Fraktionschef Gregor Gysi hält Jung nicht mehr für tragbar. "Ich meine, dass die Bundeskanzlerin ihn unverzüglich abberufen muss." FDP-Chef Westerwelle appellierte ebenfalls an die Kanzlerin und forderte, Merkel müsse klarstellen, dass die Regierung im Ernstfall die Verfassung beachten wird. Diese verbiete es, das Leben von Unschuldigen gegeneinander aufzuwiegen. (mit dpa)

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