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Justizministerin Christine Lambrecht (SPD).

© imago images/Jürgen Heinrich

Nach dem Fall in Münster: Justizministerin doch für härtere Strafen bei Kindesmissbrauch

Angesichts des schweren Falls von Kindesmissbrauch in Münster entbrannte in der Koalition ein Streit um ein härteres Strafmaß. Jetzt lenkt Justizministerin Lambrecht ein. 

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht spricht sich nun doch für härtere Strafen bei Kindesmissbrauch und Kinderpornografie aus. „Taten wie der schreckliche Fall in Münster sind schwere Verbrechen. Hier gelten die höchsten Strafen, die das deutsche Recht kennt“, sagte die SPD-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Sie wolle härtere Strafen auch für die Fälle sexuellen Missbrauchs, die nicht mit körperlicher Gewalt und Misshandlungen einhergingen. „Das sind zum Beispiel Berührungen von Kindern in sexueller Weise. Im Gesetz muss ganz klar zum Ausdruck kommen, dass es sich hierbei ohne Wenn und Aber um Verbrechen handelt“, sagte Lambrecht.

Verbrechen müssen laut Strafgesetzbuch mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden, für Vergehen kann es geringere Freiheitsstrafen oder Geldstrafen geben. 

Die Union hatte in den vergangenen Tagen Druck gemacht und eine Strafrechtsänderung dahingehend gefordert, dass Kindesmissbrauch in jedem Fall als Verbrechen eingestuft wird und auch Strafen in Zusammenhang mit Kinderpornografie erhöht werden. Lambrecht hatte die Forderungen zunächst zurückgewiesen und viel Kritik geerntet.

Die Justizministerin spricht sich nun auch für Strafverschärfungen im Bereich Kinderpornografie aus. Diese sei immer mit Kindesmissbrauch verbunden. 

"Ein abscheuliches Verbrechen"

„Ich will, dass Täter, die mit Kinderpornografie auf widerlichste Weise Geld verdienen oder kriminelle Tauschringe betreiben, härter bestraft werden. Es ist ein abscheuliches Verbrechen, mit dem Missbrauch von Kindern Geld zu machen - und muss mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden können.“

Bisher sind Herstellung und Verbreitung mit maximal fünf Jahren belegt, es sei denn die Täter handeln „gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande“. In dem Fall ist auch jetzt schon eine Haftstrafe von zehn Jahren möglich. 

In Münster war in diesen Tagen ein zuvor professionell verschleiertes Kindermissbrauchsnetz aufgeflogen. (dpa)

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