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Die Angeklagten im Prozess um den Juwelenraub im Grünen Gewölbe sitzen bei der Fortsetzung des Prozess im Verhandlungssaal.

© dpa/ Sebastian Kahnert

Update

Juwelendiebstahl im Grünen Gewölbe: Staatsanwaltschaft beklagt lückenhafte Geständnisse beim Prozess in Dresden

Ein Teil der gestohlenen Schmuckstücke war zwar im Dezember zurückgegeben worden. Die fehlenden Aussagen der mutmaßlichen Beteiligten erschweren den Prozess aber offenbar weiter.

Die Staatsanwaltschaft hält die Geständnisse im Prozess zum Juwelendiebstahl aus dem Dresdner Grünen Gewölbe für wenig glaubhaft. Die Einlassungen von fünf der sechs Angeklagten seien „zumindest lückenhaft“, sagte Oberstaatsanwalt Christian Kohle am Donnerstag bei der Verhandlung im Dresdner Landgericht.

Wie glaubhaft es sei, dass keiner von der Tat profitiert oder von der Bedeutung des Schmucks gewusst haben wolle, sich nun aber alle schämten, ein Angeklagter sich trotz Beteiligung nicht mehr an die Tat erinnern könne und die Idee von einem Angeklagten stamme, „der die besten Chancen auf eine Jugendstrafe hat“, begründete er.

Für die Staatsanwaltschaft sind laut Kohle noch viele Fragen offen und die Angaben der Angeklagten zu einem „überaus komplexen Tatgeschehen“, an dem sechs Personen beteiligt gewesen seien, „nur die Spitze des Eisbergs“.

Bezogen auf die Bedingungen der geschlossenen Verständigung sagte Kohle, „dass wir keineswegs bekommen haben, was wir wollten“. So seien weniger Schmuckstücke als angekündigt und zudem beschädigt zurückgegeben worden, die Degenklinge fehle noch immer wie glaubhafte Geständnisse.

Angeklagter wollte durch Beute Millionär werden

Nach dem Juwelendiebstahl sollte die Beute nach Aussagen eines Angeklagten nicht sofort verwertet worden. Bis Gras über die Sache gewachsen sei, sollte der Schmuck in einem Versteck liegen, sagten die Verteidiger von Rabih R. am Donnerstag vor dem Landgericht Dresden.

Ihr Mandant sei aber davon ausgegangen, dass er nach der Verwertung der gestohlenen Juwelen Millionär werde. Ein bestimmter Erlös oder eine Mindestsumme sei ihm aber nicht in Aussicht gestellt worden, sagten die Verteidiger.

Einen konkreten Plan, was mit dem gestohlenen Schmuck passieren sollte, habe es nicht gegeben. Allerdings sei im Vorfeld die Option diskutiert worden, die Steine umzuschleifen.

Nach Vorgesprächen im Zuge der späteren Verständigung zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht war kurz vor Weihnachten 2022 ein Großteil der Beute teils beschädigt an die Staatlichen Kunstsammlungen zurückgegeben worden.

Schmuckstücke mit Gesamtwert von 113 Millionen Euro

Der Kunstdiebstahl aus Sachsens Schatzkammermuseum am 25. November 2019 gilt als einer der spektakulärsten in Deutschland. Laut der Anklage erbeuteten die Täter 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von über 113 Millionen Euro und hinterließen mehr als eine Million Euro Schaden. Seit einem Jahr müssen sich dafür sechs junge Männer zwischen 23 und 29 Jahren verantworten.

Fünf Angeklagte hatten im Januar zugegeben, an dem Coup oder der Vorbereitung beteiligt gewesen zu sein. Ein weiterer Beschuldigter streitet eine Täterschaft unter Verweis auf ein Alibi ab.

Aus Sicht der Anklagebehörde sind es Einlassungen gewesen mit dem Ziel, „dass die Summe der zu erwartenden Strafen gering ausfällt und für alle erträglich ist“.

Falls diese stimmten, „suchen wir immer noch nach zwei Tätern, gestohlenen Kunstschätzen im Wert von über 63 Millionen Euro“ sowie weiteren Komplizen und Helfern, sagte er. „Wieso erzählen sie nicht, wie es genau war.“

Die Verteidigung unterstrich hingegen, die Geständnisse erfüllten die Bedingungen der Vereinbarung. Nach ihrer Darstellung beinhaltet der Deal nicht, dass die Tat umfassend aufgeklärt wird.

Außerdem müssten keine Dritten belastet werden. Die Geständnisse umfassten eine „Vielzahl von Details“, die zuvor nicht bekannt gewesen seien. Außerdem dürften nur Fragen zur Glaubwürdigkeit der Geständnisse gestellt werden. (dpa, epd)

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