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Karl Lauterbach bei der Verleihung des Staatspreises des Landes NRW an Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel am 16. Mai.

© IMAGO/Panama Pictures/Christoph Hardt

Länder fürchten Kliniksterben: Lauterbach setzt bei Krankenhausreform auf Einigung bis Sommer

Mit der geplanten Reform soll die Finanzierung der Krankenhäuser neu geordnet und die Qualität verbessert werden. Die Kliniken stehen derzeit unter großem ökonomischen Druck.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach setzt weiter darauf, sich bis zum Sommer mit den Ländern auf Grundzüge für die umstrittene Krankenhausreform zu einigen. Am Dienstag will sich der SPD-Politiker bei einem vertraulichen Kamingespräch mit Ländervertretern treffen, um die aktuell unterschiedlichen Vorstellungen zu diskutieren.

„Wir halten am Zeitplan fest, bis zum Sommer Eckpunkte zu konsentieren“, sagte ein Ministeriumssprecher am Samstag. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe arbeite weiter.

Was mit der Reform erreicht werden soll

  • Mit der Reform sollen Finanzierung und Struktur der Krankenhäuser in Deutschland neu geordnet und gleichzeitig die Qualität verbessert werden.
  • Unter anderem ist eine stärkere Spezialisierung der Kliniken geplant.
  • Im Kern soll das Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle geändert werden, um Kliniken von ökonomischem Druck zu lösen. Das Krankenhauspersonal klagt seit Jahren über die dadurch verursachten, massiv belastenden Arbeitsbedingungen.

Im Blick steht auch, das Kliniknetz in drei Versorgungsstufen einzuordnen – von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken.

Die Bundesländer müssen zustimmen

Die Reform braucht eine Zustimmung der Länder, da diese für die Krankenhausplanung und auch für Investitionen in den Häusern zuständig sind. Die Länder fürchten ein Kliniksterben und haben Bedenken, die Reform führe für Menschen im ländlichen Raum zu längeren Fahrtwegen.

Nach Informationen von „The Pioneer“ will Lauterbach die Finanzierung der Kliniken zu Jahresbeginn 2025 umstellen. Zahlungen solle es dann bereits für das Bereitstellen bestimmter Klinik-Leistungen geben.

Andere Leistungen sollen jedoch weiter über Fallpauschalen abgerechnet werden. (mit dpa)

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