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Zwei-Mütter-Familien sollen künftig nicht mehr diskriminiert werden

© picture alliance / Westend61/Vira Simon

Reform des Abstammungsrechts: Wie Elternschaft künftig geregelt werden soll

Die Ampel hat zu Beginn ihrer Amtszeit die „größte Familienrechtsreform seit Jahrzehnten“ angekündigt. Nun liegen Eckpunkte vor. Sie tragen einer vielfältigeren Gesellschaft Rechnung. 

Svenja Huth ist deutsche Fußballnationalspielerin. Und Mutter. Der deutsche Staat aber erkennt ihre Elternschaft nicht an. Noch nicht. Am 10. September kam ihr Sohn Emil zur Welt. Ihre Frau, Laura, brachte ihn zur Welt. Ein „Gefühl von Glück, Liebe, Stolz“, sei das, sagt Huth in einem Video, das sie vor wenigen Tagen auf der Plattform Instagram veröffentlicht hat.

Doch weil Huth ihr Kind nicht selbst zur Welt gebracht hat, muss sie Emil adoptieren. Frühestens acht Wochen nach der Geburt, sagt Huth, könne dieser Prozess beginnen.

Abgeben musste sie unter anderem: Eine Lebensbiografie, Auskünfte zu ihrer finanziellen Situation, ein erweitertes Führungszeugnis, ein ärztliches Attest. Dann habe ein Hausbesuch stattgefunden, das Jugendamt habe sie zu ihrer Jugend befragt, zu ihrem Outing, zur Beziehung zu ihren Eltern. „Wie ihr euch sicher vorstellen könnt, kein schönes Gefühl“, sagt Huth.

Sie ist immer noch nicht offiziell Mutter ihres Sohnes. Dabei lief der Prozess in ihrem Fall offenbar recht reibungslos. Künftig sollen lesbische Frauen nicht mehr diskriminiert werden, wenn sie Mütter werden. Das hat die Ampelkoalition schon zu Beginn ihrer Legislaturperiode angekündigt. „Vermutlich die größte familienrechtliche Reform der letzten Jahrzehnte“, nannte Buschmann sein Vorhaben im Februar 2022.

Änderungen sind weitreichend

Einige Ampelstreits und Kulturkämpfe später wiederholt er das so nicht. Trotzdem soll sich viel ändern. Bekommen Frauen, die miteinander verheiratet sind, künftig ein Kind, sollen sie beide automatisch Mütter sein. „Kraft Ehe oder Anerkennung“, heißt es im Eckpunktepapier, das das Bundesjustizministerium am Dienstag veröffentlicht hat.

Heißt: Wenn zwei Frauen, die nicht miteinander verheiratet sind, ein Kind bekommen, soll es, wie es jetzt schon bei heterosexuellen Paaren der Fall ist, einfach möglich sein, die Mutterschaft anzuerkennen.

Zudem soll es künftig möglich sein, rechtssichere Elternschaftsvereinbarungen zu treffen. Im Eckpunktepapier findet sich ein Beispiel: Wenn ein schwules Ehepaar und ein lesbisches Ehepaar beschließen, mittels privater Samenspende ein Kind zu bekommen, sollen sie vor der Zeugung festlegen können, dass die leibliche Mutter und der leibliche Vater die rechtlichen Eltern des Kindes werden.

In diesem Fall wären nicht die beiden Frauen die Eltern sondern der Vater und die Mutter. Die Ehepartner könnten durch die ebenfalls geplante Sorgerechtsreform jeweils das kleine Sorgerecht für das Kind erhalten. Sie sind dann zwar keine Eltern, aber „sorgerechtliche Befugnisse“.

DFB Spielerin Svenja Huth mit Frau und Baby

© instagram.com/huth_svenja_offiziell

Die Änderungen im Sorgerecht können auch heterosexuelle Paare betreffen. Zum Beispiel, wenn sie sich trennen und neue Partner haben. Bis zu zwei weiteren Personen können Eltern künftig das Recht einräumen.

Wechselmodell soll künftig angeordnet werden können

Eine weitere große Änderung betrifft das sogenannte Wechselmodell. In diesem Patchworkmodell kümmern sich die Eltern nach einer Trennung gleichberechtigt um die Kinder. Bislang ist dieses Modell nicht vorgesehen.

Laut dem Eckpunktepapier Kindschaftsrecht des Justizministeriums soll das Wechselmodell künftig vom Gericht angeordnet werden können, „wenn dies dem Wohl des Kindes am besten entspricht“.

Auch dem Justizministerium aber ist bewusst, dass dieses Modell nur funktionieren kann, wenn die Eltern kooperativ miteinander umgehen. Im Eckpunktepapier heißt es daher, es sei das Modell zu wählen, „das dem Wohl des Kindes am besten entspricht“.

Eine weitere Neuerung ist der Schutz vor Gewalt. Kommt es in einer Beziehung zu partnerschaftlicher Gewalt, soll dies künftig in Sorgerechtsstreitigkeiten berücksichtigt werden. Ein gemeinsames Sorgerecht käme dann „regelmäßig nicht in Betracht“.

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