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Im Kiewer Vorort Butscha wurde ein Massaker angerichtet, für das mutmaßlich russische Streitkräfte verantwortlich sind.

© AFP/RONALDO SCHEMIDT

45.000 Fälle in der Ukraine dokumentiert: G-7-Staaten wollen Kriegsverbrechen zusammen aufklären

Die Ukraine soll von den westlichen Industrienationen Unterstützung bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen bekommen. Offen ist aber noch, welches Tribunal zuständig sein soll.

Die großen westlichen Industriestaaten wollen die Ukraine dabei unterstützen, die von Russland begangenen Kriegsverbrechen zu verfolgen. In der Ukraine seien 45.000 Fälle von Kriegsverbrechen dokumentiert, sagte Justizminister Marco Buschmann (FDP) am Dienstag bei einem Treffen mit seinen Amtskollegen aus dem Kreis der G-7-Staaten. Neben Deutschland gehören dazu die USA, Frankreich, Kanada, Großbritannien, Italien und Japan.

Nach dem Treffen kündigte Buschmann an, dass sich die G-7-Staaten bei ihren Ermittlungen zu Völkerstraftaten auf nationaler und internationaler Ebene möglichst lückenlos miteinander abstimmen wollen. Es dürfte „am Ende kein Straftäter mehr durchs Netz gehen“, so Buschmann.

Laut der Abschlusserklärung verfolgen die G-7-Staaten das gemeinsame Ziel, „die Verantwortlichkeit von Straftätern in einem rechtsstaatlichen und ordnungsgemäßen Verfahren festzustellen, um sie in größtmöglichen Umfang zur Rechenschaft zu ziehen“.

Justizminister Marco Buschmann (FDP) am Dienstag beim Treffen mit seinen G-7-Amtskollegen

© AFP/JOHN MACDOUGALL

Laut der „Berliner Erklärung“ der G-7-Justizminister verurteilen die westlichen Industrienationen den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine „auf das Schärfste“. „Die strafrechtliche Verfolgung der Kernverbrechen des Völkerrechts hat für uns oberste Priorität“, heißt es weiter.

Gemäß dem „Römischen Statut“ des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag zählen zu den Kriegsverbrechen unter anderem vorsätzliche Tötung, Folter oder unmenschliche Behandlungen von zivilen Personen. Genannt werden auch vorsätzliche Angriffe auf nicht-militärische Ziele und vorsätzliche Zerstörung und Aneignung von Eigentum in großem Maß, die nicht militärisch gerechtfertigt sind.

Die Ukraine strebt ein internationales Sondertribunal an, das sich mit der Völkerrechtsstraftat der russischen Aggression befasst. Zu den Optionen, die von den G-7-Ministern diskutiert wurden, zählt aber auch ein Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.

Die strafrechtliche Verfolgung der Kernverbrechen des Völkerrechts hat für uns oberste Priorität.

Aus der Abschlusserklärung des Berliner Treffens der G-7-Justizminister

Als Möglichkeit gilt ebenfalls die Einrichtung eines so genannten hybriden Tribunals, wie er im Fall der Kriegsverbrechen im Kosovo und in Kambodscha eingerichtet wurde. Im Fall des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine würde das bedeuten, dass sich das Gericht unter anderem aus ukrainischen Anklagevertretern und nicht-ukrainischen Richtern zusammensetzt. EU-Justizkommissar Didier Reynders sagte, dass ein solches hybrides Tribunal möglicherweise im Umfeld des Haager Gerichtshofs angesiedelt sein könnte.

Innerhalb der EU haben inzwischen 14 Staaten Ermittlungen wegen möglicher Kriegsverbrechen in der Ukraine eingeleitet. In Deutschland geht das Bundeskriminalamt entsprechenden Hinweisen nach. Nach dem Weltrechtsprinzip können Kriegsverbrecher auch in Deutschland angeklagt werden.

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