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Politik: Teilgeständnis im Münchner Terrorprozess Angeklagter Iraker gibt Schleusertätigkeit zu

München - Der Angeklagte macht ein Teilgeständnis, doch es klingt wie die Ansprache eines Wohltäters. „Ich habe in Deutschland Personen geholfen, die unter dem diktatorischen Regime von Saddam Hussein gelitten haben“, sagt Lokman Mohammed am Dienstag dem 6.

Von Frank Jansen

München - Der Angeklagte macht ein Teilgeständnis, doch es klingt wie die Ansprache eines Wohltäters. „Ich habe in Deutschland Personen geholfen, die unter dem diktatorischen Regime von Saddam Hussein gelitten haben“, sagt Lokman Mohammed am Dienstag dem 6. Strafsenat des Münchner Oberlandesgerichts. Es sei auch richtig, dass er Geld in den Irak geschickt habe. Aber wenig und „aus humanitären Gründen“. Bundesanwalt Ulrich Boeter und Staatsanwalt Lothar Lehnert wirken ungerührt. Zuvor hat Lehnert die Anklage vorgetragen. Von Hilfe war da nicht die Rede.

So hat der siebte deutsche Terrorprozess gegen einen mutmaßlich islamistischen Angeklagten begonnen. Mit sechs Wochen Verspätung, weil zu spät bekannt geworden war, dass in Stuttgart ein weiteres Verfahren gegen Mohammed lief. Dies hat die Bundesanwaltschaft nun übernommen. Die Anklage ist aber die alte. Darin wird dem 31 Jahre alten Iraker vorgeworfen, er sei Mitglied der kurdisch-irakischen Gruppe Ansar al Islam (Helfer des Islam) gewesen. Über das Münchner Reisebüro „Gentleman“ habe er mit der Beschaffung von Visa und Pässen Reisen von Irakern unterstützt, die über Syrien und Iran zum Kampfeinsatz für Ansar al Islam in den Irak reisen wollten. Dort hätten die Iraker ihre Papiere anderen Personen gegeben, die illegal nach Deutschland oder in andere EU-Staaten einreisen wollten.

Als spektakulären Fall sieht die Bundesanwaltschaft die Schleusung eines „Sprengmeisters“ der Ansar al Islam an, der im Irak bei einer Explosion beide Hände verloren haben soll. Mohammed habe im September 2003 geholfen, dass der Mann von Italien nach Großbritannien reisen konnte, um sich dort behandeln zu lassen. In der Anklage werden außerdem sechs weitere Schleusungen aufgelistet. Und ein Transfer von 1500 Euro für den militanten Widerstand. Der im Dezember 2003 festgenommene Lokman Mohammed ist der Erste, dem die Bundesanwaltschaft die Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorgruppe vorwirft. Der entsprechende Paragraf 129b ist erst seit August 2002 in Kraft.

Um die Wahrheit herauszufinden, muss sich das Gericht nun durch einen Wust von Protokollen abgehörter Telefonate arbeiten. Weitere sind hinzugekommen, als der Generalbundesanwalt das Stuttgarter Verfahren übernahm. In diesen Akten hat das Bundesjustizministerium auf 50 Seiten Passagen geschwärzt. Es gehe um „nachrichtendienstliche Dinge“, sagt Bundesanwalt Boeter. Es gibt noch ein Problem: Der wichtigste Belastungszeuge, ein in Italien lebender Araber, hat seine Aussage widerrufen.Danach ist er verschwunden.

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