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Elektrische Zigarette dürfen ab 1. April nunr noch an Erwachsene verkauft werden.

© Friso Gentsch/dpa

Shishas und Roaming: Was sich ab April alles ändert

Das Telefonieren und Surfen im europäischen Ausland soll künftig billiger werden, die KfW-Bank vergibt höhere Kredite und Schlichter sollen Gerichtsverfahren verhindern. Wichtige Änderungen im April im Überblick.

Schlichtung statt Gerichtsverfahren

Bei Streit um mangelhafte Produkte oder Dienstleistungen sollen Verbraucher es künftig einfacher haben, Streitigkeiten mit Unternehmen außergerichtlich beizulegen. Ab April können sie sich an unabhängige Verbraucherschlichtungsstellen wenden, die dann zwischen ihnen und dem Unternehmen vermitteln. Die Inanspruchnahme der Schlichtungsstellen ist für Verbraucher kostenlos. Für Unternehmen ist die Teilnahme allerdings freiwillig.

Höhere Kredite für nachhaltiges Bauen

Die staatliche Förderbank KfW erhöht zum 1. April den Kreditrahmen für energieeffiziente Neubauten. Bauherren, deren Bauvorhaben die Kriterien der KfW einhalten, können künftig einen Kredit in Höhe von bis zu 100.000 Euro bekommen. Bislang lag die Obergrenze bei 50.000 Euro. Gleichzeitig verschärft die Förderbank die energetischen Anforderungen an die Neubauten.

Keine E-Zigaretten für Jugendliche

Elektronische Zigaretten und Shishas dürfen ab April nur noch an Erwachsene verkauft werden. Das gilt auch für den Versandhandel. Arbeitgeber dürfen weder Tabakwaren noch elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas an Jugendliche weitergeben. Entsprechend sind Jugendschutzgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz angepasst worden.

Windenergie: Fördersätze sinken

Die Fördersätze von Windenergieanlagen an Land sinken um 1,2 Prozent und von Biomasse um 0,5 Prozent. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz von 2014 müssen die Fördersätze für Strom aus Windenergie an Land und Biomasse quartalsweise angepasst werden.

Billigeres Roaming

Ab 30. April wird das Telefonieren und Surfen im europäischen Ausland billiger. Neue EU-Vorschriften begrenzen die Höhe der Roaming-Gebühren. Anbieter dürfen für Verbindungen im Ausland zusätzlich zum Heimtarif höchstens fünf Cent pro Minute bei Telefonaten sowie zwei Cent pro SMS fordern. Bei Internetnutzung ist der Aufschlag auf fünf Cent pro Megabyte begrenzt. Ab 2017 soll ganz Schluss sein mit den Roaming-Gebühren. (AFP)

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