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Politik: Wiesbadens SPD prüft Klage

Partei will so doch noch Zulassung ihres OB-Kandidaten zur Wahl erreichen

Vorübergehend ist aus der Wiesbadener SPD ein Projekt „60 plus“ geworden. Nach dem Debakel um die verschlafene Oberbürgermeisterkandidatur des beurlaubten Priesters Ernst-Ewald Roth wollen jetzt drei Altvordere die Partei aus der Krise führen. Sie sollen auf „Talentsuche“ beim Parteinachwuchs gehen. Nach dem Rücktritt der kompletten Führungsriege bilden Ex-OB Achim Exner (62) und die ehemaligen Wiesbadener Dezernenten Jörg Bourgett (59) und Jörg Jordan (67), der auch hessischer Planungsminister war, einen Notvorstand. Zum „Neuanfang“ bat das Triumvirat am Mittwoch zur Pressekonferenz in „Achims Rat-Haus“, ein ehemaliges Ladengeschäft im Stadtteil Biebrich, das der selbst ernannte „ehrenamtliche Oberbürgermeister“ als Bürgerbüro und Galerie betreibt.

Das offizielle Rathaus der Landeshauptstadt, in dem seit Exners Abschied 1997 CDU-Oberbürgermeister regieren, war wohl nicht der richtige Ort für die überraschende Kampfansage: Die Wiesbadener SPD will die Nichtzulassung ihres Kandidaten nicht kampflos hinnehmen. Nach ausführlicher rechtlicher Prüfung habe man beschlossen, die Zulassung des ehemaligen Stadtdekans Roth notfalls per Gerichtsbeschluss zu erzwingen, sagte Exner dem Tagesspiegel. Dass die SPD ihren Wahlvorschlag verspätet eingereicht hat, sei zwar ein unverzeihlicher Fehler gewesen, argumentieren die Genossen. Doch auch Wiesbadens Wahlleiter, der CDU-Politiker Peter Grella, habe fehlerhaft gehandelt, als er die SPD nicht rechtzeitig auf ihren Fehler hingewiesen habe.

Grella hatte sich für sein Verhalten mit der Neutralitätspflicht gerechtfertigt und Rückendeckung unter anderem von Ex-Verfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch erhalten. Doch die von der SPD zurate gezogenen Verfassungsjuristen halten dagegen: Ein Wahlleiter sei nach Paragraf 14 des hessischen Kommunalwahlrechts verpflichtet, Bewerber auf Verfahrensfehler hinzuweisen. Es gebe im Gesetz sogar Hinweise, wie nachträglich Wahlfehler geheilt werden könnten. Alle Bestimmungen dienten dem Ziel, dem Bürger zur Wahl zwischen Alternativen zu verhelfen. Wenn ein Wahlleiter einen Bewerber sehenden Auges nicht auf den größten denkbaren Verfahrensfehler, das Fristversäumnis, hinweise, sei das rechtlich unhaltbar, so die Argumentation.

Dem Wahlausschusses wird die SPD morgen dazu ein Rechtsgutachten vorlegen. Nach ihrer Überzeugung kann dieser Ausschuss den Fehler heilen und den SPD-Bewerber doch noch zulassen. Die Prognose des CDU-Kreisvorsitzenden Horst Klee indes fällt anders aus. „Da passiert gar nichts mehr“, sagte er dem Tagesspiegel, und fügte hinzu: „Die SPD hat die Frist versäumt, es ist vorbei.“ Roth gibt sich indes nach wie vor kämpferisch. In SPD-Kreisen wird er freilich längst für alle möglichen Posten ins Gespräch gebracht, so als denkbarer Landtagsabgeordneter, Sozialdezernent oder Bürgermeister.

Unterdessen kündigte der frühere Oberbürgermeister Exner einen Antrag auf einer Sondersitzung des Stadtparlaments an, wonach die Wahl vom 11. März auf den 22. April verlegt werden soll. Mit diesem Schritt will die Wiesbadener SPD ihrem Bewerber die Kandidatur doch noch ermöglichen.

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