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Kabinettsentwurf: Zehn Jahre Haftstrafe für Terrortraining

Die Bundesregierung will Handlungen im Vorfeld von Terrortaten künftig gesondert bestrafen.

Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Entwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) für drei neue Straftatbestände, mit denen bereits geahndet werden soll, wenn jemand Anschläge vorbereitet, dazu anleitet oder Kontakte in die Terrorszene aufnimmt. Zypries sprach am Mittwoch von „Feinjustierung des strafrechtlichen Instrumentariums“, hatte jedoch zuvor schon eingeräumt, dass die neuen Gesetze die Strafbarkeit von Vorbereitungshandlungen bis an die verfassungsrechtlich zulässige Grenze ausdehnten.

Nach dem Willen der Regierung soll künftig die „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Gemeint ist damit etwa der Besuch sogenannter Terrorcamps oder das Herstellen oder Besorgen von Sprengstoffen, Zündern oder Giften. Auch wer für Terror Geld sammelt, macht sich danach strafbar. Zypries betonte, alle Handlungen erforderten den Vorsatz, eine Terrortat zu begehen. Mit bis zu drei Jahren Haft wird bestraft, wer Kontakte zu Terrorvereinigungen knüpft, um später Anschläge zu begehen. Die Vorschrift soll bereits Fälle erfassen, in denen ein potenzieller Attentäter den Besuch eines Terrorcamps auch nur vorbereitet. Ebenfalls drei Jahre Haft riskiert, wer Terror-Anleitungen, etwa zum Bombenbauen, anpreist oder verbreitet. Auf einen konkreten Tatplan kommt es nicht an. neu

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