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Brandenburg: Neue Stromtrasse rechtswidrig Klage gegen Leitung durch die Uckermark

Leipzig - Die Uckermarkleitung zur Versorgung der Hauptstadtregion mit Strom aus Windenergie verzögert sich. Der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben müsse nachgebessert werden, entschied am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Aktenzeichen: 4 A 5.

Leipzig - Die Uckermarkleitung zur Versorgung der Hauptstadtregion mit Strom aus Windenergie verzögert sich. Der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben müsse nachgebessert werden, entschied am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Aktenzeichen: 4 A 5.14). Die Richter erklärten den derzeit vorliegenden Beschluss zum Bau der 115 Kilometer langen Höchstspannungsleitung zwischen den Umspannwerken Bertikow in der Uckermark und Neuenhagen (Märkisch-Oderland) für rechtswidrig.

Das Brandenburger Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, verantwortlich für das Planfeststellungsverfahren, sieht Möglichkeiten zur Beseitigung der Mängel. Das ergänzende Verfahren zur Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Aspekte sei nun zeitnah durchzuführen, hieß es am Donnerstag in einer Mitteilung. Das Unternehmen 50Hertz, Netzbetreiber und Bauherr des Projektes, kündigte an, dass weitere Untersuchungen zum Vogelschutz in Auftrag gegeben werden.

Es gebe nur wenige Gebiete in Deutschland, in denen seltene und kollisionsgefährdete Vogelarten in so hoher Dichte leben wie in der Uckermark, betonte der Vorsitzende des Naturschutzbundes Brandenburg (Nabu), Friedhelm Schmitz-Jersch. Der Schutz dieser Arten habe Vorrang.

Die Richter kritisierten, dass Bedenken des Naturschutzbundes Deutschland zum Vogelschutz im Gebiet der Trasse nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Unter anderem sei nicht für einzelne Arten, sondern lediglich pauschal ein Gefährdungspotenzial eingeschätzt worden.

Die Richter ließen sich auch nicht darauf ein, dass die Planer den Rückbau der bereits seit etwa 50 Jahre vorhandenen 220-Kilovolt-Freileitung als „schadensmindernde Maßnahme“ geltend gemacht hatten. Das Risiko tödlicher Unfälle von Vögeln mit stromführenden Kabeln könne durch den Rückbau nicht kompensiert werden, hielten sie den Planern entgegen.

Mit dem Urteil gab das Gericht den Klagen von Nabu und zwei privaten Grundstückseigentümern zumindest teilweise recht. Dagegen verwarfen sie weitere Klagepunkte, etwa den zu der geplanten Trassenführung. Diese wurde nicht grundsätzlich infrage gestellt. Das Bundesverwaltungsgericht war in erster und letzter Instanz für die Klagen zuständig.

Ein Sprecher von 50Hertz betonte, dass sich das rund 230 Millionen Euro teure Projekt um mindestens ein Jahr verzögern werde. Gestartet wurde das Vorhaben 2014, kurze Zeit später gab es im Oktober des Jahres einen Baustopp. Nach den Angaben sollte bereits 2015 der erste Strom durch die Leitung fließen.

Jörg Aberger

Jörg Aberger

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