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Der Brunnen am Luisenplatz.

© Andreas Klaer

Geplantes Badeverbot in Potsdams Brunnen: Füßebaumeln im Wasser bleibt erlaubt

Auf PNN-Anfrage hat die Potsdamer Stadtverwaltung präzisiert, wie das geplante Badeverbot in städtischen Brunnen gemeint ist – und was Hundebesitzer künftig beachten müssen.

Das Ordnungsamt hat präzisiert, was mit dem geplanten Badeverbot in städtischen Brunnen gemeint ist. Mit der Regelung in der neuen Stadtordnung, die das Kommunalparlament noch genehmigen muss, werde „das Baumeln der Füße ins Wasser nicht erfasst“, teilte eine Rathaussprecherin auf PNN-Anfrage mit. Verhindert werden solle durch die Regeln das komplette Eintauchen und auch das Durchschreiten des Wassers – wegen der Verletzungsgefahr und um Schäden sowie Wasserverunreinigungen zu verhindern.

Bis zu 1000 Euro Strafe sieht die Stadtordnung bei Verstößen vor. Die Brunnen der Stadt sind auch in einer diese Woche veröffentlichten Karte der kühlen Orte verzeichnet – als Beitrag zum Hitzeschutz.

Die Stadtordnung sieht unter anderem auch neue Regeln für Straßenmusiker vor. Für Hundebesitzer bleiben die Regelungen hingegen ähnlich. So muss Hundekot beseitigt werden. Die Leinenpflicht wird laut der Sprecherin für Gebiete gelten, die vorwiegend mit Wohngebäuden bebaut sind und überwiegend gewerblicher Nutzungen dienen. Laut einer der Vorlage beigefügten Karte betrifft das zum Beispiel weite Teile der Innenstadt, von Potsdam-West und von der Nauener Vorstadt sowie von Babelsberg und den Plattenbaugebieten im Potsdamer Süden.

Die Sprecherin sagte, die Leinenpflicht gelte auch an den Uferwegen parallel zur Zeppelinstraße und zwischen dem Hauptbahnhof über die Speicherstadt bis nach Hermannswerder. Im restlichen Stadtgebiet müssen Hundebesitzer zumindest eine Leine dabei haben, um sie im Bedarfsfall sofort benutzen zu können.

Über die neuen Regelungen müssen die Stadtverordneten noch diskutieren - der Entwurf ist in die meisten Fachausschüsse und in die Ortsbeiräte überwiesen worden. Ein Beschluss ist demnach erst nach der Sommerpause im September zu erwarten. Durchsetzen muss die Regelungen das Ordnungsamt.

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