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Manuel Gräfe musste im Mai 2021 seine Karriere als Bundesliga-Schiedsrichter beenden.

© dpa/Axel Heimken

Im Rechtsstreit mit dem DFB: Manuel Gräfe geht in Berufung

Im Januar hat das Landgericht Frankfurt bestätigt, dass der DFB Schiedsrichter Gräfe wegen seines Alters diskriminiert. Trotzdem soll er keinen Schadenersatz erhalten. Dagegen legt Gräfe nun Berufung ein.

Die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem früheren Fußball-Schiedsrichter Manuel Gräfe und dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) geht in die nächste Runde. Gräfes Anwälte haben Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main eingelegt.

Konkret geht es darum, dass das Gericht Gräfe im Januar einen Schadenersatz wegen entgangener Einnahmen als Schiedsrichter verwehrt hat, obwohl es zu dem Urteil gekommen war, dass die Beendigung seiner Schiedsrichtertätigkeit durch den DFB ein Fall von Altersdiskriminierung war. Der DFB war daher zu einer Entschädigung von 48.500 Euro verurteilt worden.

Gräfes Anwälte bemängeln, dass das Gericht nicht erklären konnten, „weshalb Manuel Gräfe auch ohne diese altersbedingte Diskriminierung nicht hätte weiterpfeifen sollen, obwohl er in der Öffentlichkeit allseits als fachlich bester Schiedsrichter angesehen wurde“. Aus ihrer Sicht ist ihm dadurch ein erheblicher Vermögensschaden entstanden und ihm der Ersatz dieses Schadens zuzusprechen.

Gräfe hatte im Frühjahr 2021 seine Bundesliga-Karriere nach 289 Einsätzen beenden müssen, weil er mit 47 Jahren die Altersgrenze erreicht hatte. Der Berliner hatte den Verband deshalb auf eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung und den potenziellen Verdienstausfall für die Saison 2021/2022 in Höhe von 190.000 Euro verklagt. (Tsp)

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