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Ein Mann wird am 13. September im Impfzentrum am Brill in Bremen gegen Corona geimpft.

© Sina Schuldt/dpa

Zweifach reicht nicht mehr: Samstag ändert sich, wer als vollständig gegen Corona geimpft gilt

Ab Oktober könnten die Länder eine Maskenpflicht für öffentliche Innenräume verhängen – Geimpfte ausgenommen. Doch es ändert sich, wer als „vollständig geimpft“ gilt.

Mehr als 63 Millionen Menschen in Deutschland haben bisher nur zwei Impfungen gegen das Coronavirus bekommen. Dabei ist aus medizinischer Sicht eine dritte Impfung ratsam, eine vierte Impfung kann es sein.

Davon abgesehen gelten zweifach geimpfte Menschen ab 1. Oktober 2022 nicht mehr als „vollständig geimpft“. Das kann unter Umständen dazu führen, dass einem der Zugang zu einer Veranstaltung verwehrt wird.

Ab dem 1. Oktober gilt man als „vollständig geimpft“:

  • wenn man drei Einzelimpfungen erhalten hat (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein).
  • wenn man zwei Einzelimpfungen erhalten hat UND eine der nachfolgenden Bedingungen zutrifft:
    • Es liegt ein positiver Antikörpertest (von vor der ersten Impfung) vor ODER
    • es liegt ein PCR-Testnachweis über eine bereits überstandene Corona-Infektion vor (der Nachweis muss mindestens 28 Tage alt sein).

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Neue Corona-Regeln ab 1. Oktober: Der Impfnachweis kann noch mal wichtig werden

Das neue Infektionsschutzgesetz gilt vom 1. Oktober 2022 bis vorläufig zum 7. April 2023. Dann gilt laut des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) bundesweit eine Maskenpflicht an bestimmten Orten wie etwa im öffentlichen Fernverkehr, in Arztpraxen sowie in Krankenhäusern und Pflegeinrichtungen.

Darüber hinaus stehen den Bundesländern weitere Schutzmaßnahmen zur Verfügung, damit sie „angepasst“ auf das derzeitige Pandemiegeschehen reagieren können, wie das BMG schreibt. Von ihnen kann Gebrauch gemacht werden, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Und an dieser Stelle könnten die Impfnachweise noch einmal wichtig werden.

Ausnahme von der Maskenpflicht für vollständig geimpfte Menschen

Die Länder können also (je nach Pandemiegeschehen) von weiteren Schutzmaßnahmen Gebrauch machen und so beispielsweise eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen verhängen – inklusive Konzerte, Sportveranstaltungen oder Restaurants. In diesem Fall könnten entsprechende Testnachweise die Besucher von der Maskenpflicht befreien.

Zudem könnten die Länder darauf aufbauend beschließen, dass bestimmte Personengruppen von dieser Maskenpflicht ausgenommen werden – so zum Beispiel genesene oder „vollständig geimpfte“ Personen, bei denen die letzte Impfung höchstens drei Monate zurückliegt.

Wer also keinen Test- bzw. Genesenennachweis vorlegen kann und trotzdem keine Maske tragen möchte, der braucht einen „vollständigen“ Impfnachweis und muss die ab Oktober geltenden, neuen Bedingungen erfüllen.

Abgesehen von diesen Regelungen kann jeder Veranstalter eigene Einlassregeln verhängen. Auch deswegen könnte Menschen, die nur zweifach geimpft wurden, der Zugang künftig verwehrt bleiben – erst recht, wenn die Infektionszahlen wie erwartet in der kälteren Jahreszeit wieder steigen werden.

Neue Daten zu Long Covid

Corona-Impfungen könne den Zugang zu Veranstaltungen ermöglichen. Vor allem können sie aber vor einer Infektion schützen und damit auch vor Long Covid. Betroffene haben Monate nach ihrer Infektion mit Symptomen wie Müdigkeit und Konzentrationsstörungen zu kämpfen.

Einer neuen Studie zufolge sind junge Frauen zwischen 18 und 24 Jahren besonders häufig von chronischer Erschöpfung betroffen, nachdem sie sich mit dem Virus angesteckt haben. Überhaupt kommt die Erschöpfung laut Studie nach einer Infektion mit dem Coronavirus mehr als doppelt so häufig vor wie in der gesunden Allgemeinbevölkerung.

Neues Omikron-Vakzin nun erhältlich

In Berlin haben sich die ersten Patienten einen an die Omikron-Varianten BA.4 und BA.5 angepassten Impfstoff verabreichen lassen. Die ständige Impfkommission rät allen Erwachsenen zur Drittimpfung. Bestimmten Menschen wird zu einer vierten Impfung geraten: Personen ab 60 Jahren, Risikopatienten wie Immungeschwächten ab 12 Jahren, Pflegeheimbewohnern und Personal im Gesundheits- und Pflegebereich.

Wer möchte, kann sich auch ohne entsprechende Stiko-Empfehlung impfen lassen, am besten nach vorheriger ärztlicher Konsultation.

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