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Wirtschaft: Anklage gegen Nonnenmacher

Staatsanwalt sieht Verdacht der Untreue bei Ex-HSH-Nordbank-Chef und fünf weiteren Managern.

Berlin - Für den ehemaligen Vorstandschef der HSH Nordbank, Dirk Jens Nonnenmacher, und fünf ehemalige Vorstandskollegen beginnt das neue Jahr mit einer schweren Aufgabe: Sie sollen vor Gericht erklären, welche Verantwortung sie für die Geschäfte tragen, die der Bank in der Finanzkrise so hohe Verluste einbrachten, dass sie vom Staat gerettet werden musste.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat gegen Nonnenmacher, seinen Vorgänger Hans Berger sowie gegen Jochen Friedrich, Peter Rieck, Hartmut Strauß und Bernhard Visker Anklage wegen Untreue in besonders schwerem Fall erhoben. Das bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Montag. „Bei allen sechs besteht der Verdacht der Untreue“, sagte er. Das „Handelsblatt“ hatte bereits Mitte Dezember berichtet, dass eine Anklage bevorsteht. Nonnenmacher und der frühere Kapitalmarktvorstand Jochen Friedrich werden zudem angeklagt, die finanziellen Verhältnisse der Bank unrichtig dargestellt zu haben – Bilanzfälschung könnte man das auch nennen. Die HSH erklärte am Montag, die lückenlose Aufklärung der Vorgänge liege in ihrem ureigenen Interesse. „Wir werden in Abhängigkeit vom Verlauf des Verfahrens prüfen, welches weitere Vorgehen sich daraus für die Bank ergibt.“

Ob das Verfahren überhaupt eröffnet wird, entscheidet die Große Strafkammer des Landgerichts Hamburg. In ersten Reaktionen wiesen Anwälte der Angeklagten die Vorwürfe zurück. Konkret geht es der Staatsanwaltschaft um die Frage, ob dem Management Pflichtverstöße nachgewiesen werden können, die der Bank geschadet haben.

Im Fokus stehen dabei die sogenannten Omega-55-Geschäfte. Omega ist der Name einer Zweckgesellschaft. Mit ihrer Hilfe hat die Bank im Jahr 2007 versucht, durch komplizierte Finanzgeschäfte hohe Risiken außerhalb ihrer Bilanz zu verbuchen. In der Folge kam es zu hohen Abschreibungen, die zu dem horrenden Jahresverlust von 2,8 Milliarden Euro im Jahr 2008 beitrugen.

„Mein Mandant hat zu keinem Zeitpunkt zum Nachteil der HSH Nordbank oder entgegen seinen gesetzlichen Verpflichtungen gehandelt“, erklärte Wolfgang Prinzenberg, Verteidiger des ehemaligen Kapitalmarktvorstands Friedrich. Aus Sicht Friedrichs war Omega 55 kein bankunübliches Geschäft. Nonnenmachers Anwalt nannte die Vorwürfe in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ „absurd“. Auch die anderen vier Beschuldigten weisen die Vorwürfe dem Blatt zufolge zurück. Zwar hat der frühere Bankchef vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss Ende 2010 eingeräumt, dass es bei den Omega-Geschäften keine ausreichenden Kontrollmechanismen gegeben habe. Aber die Geschäfte seien weder illegal noch ungewöhnlich gewesen.

Nonnenmacher stieß 2007 als Finanzvorstand zur HSH und übernahm ein Jahr später den Vorstandsvorsitz. Auf Drängen der Anteilseigner Schleswig-Holstein und Hamburg wurde im Frühjahr 2011 ein Aufhebungsvertrag geschlossen. Die Nonnenmacher zugesagten Leistungen in Millionenhöhe sollen auch für den Fall einer Anklageerhebung gelten, sofern diese für die Bank keine neuen Erkenntnisse bringen.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte in der Sache mehrere Jahre recherchiert und Ende 2011 Anklage erhoben. Die rund 600 Seiten dicke Anklageschrift sei den Angeschuldigten noch vor Silvester zugestellt worden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. „Da es sich um einen sehr komplexen Fall handelt, werden bis zu einem Prozess aber sicher noch einige Monate ins Land ziehen.“ Weitere Details der Anklage will die Staatsanwaltschaft in den kommenden Tagen vorstellen, wenn alle Beteiligten die Anklageschrift erhalten und gelesen haben. HB/rtr

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