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Der BGH urteilte am Mittwoch erstmals über die Cum-Ex-Geschäfte.

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Tagesspiegel Plus

BGH erklärt Cum-Ex für strafbar: Das Urteil, das für Scholz und 1000 Manager gefährlich werden kann

Die Revision der Warburg-Bank und zweier Börsenmakler ist höchstrichterlich abgewiesen. Das Urteil könnte für viele Personen der Finanzbranche Folgen haben.

Von Volker Votsmeier

Das bundesweit erste Strafurteil wegen der Cum-Ex-Aktiengeschäfte zulasten der Steuerkasse ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf am Mittwoch die Revisionen der beiden angeklagten Ex-Börsenhändler Martin S. und Nick D. aus London sowie der Staatsanwaltschaft. Außerdem bestätigte der BGH, dass von der in die Affäre verwickelten Privatbank M.M. Warburg die zu Unrecht erlangten Rückerstattungen von Kapitalertragsteuer in dreistelliger Millionenhöhe einzuziehen sind.

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