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Wirtschaft: Die Details der Steuerreform noch nicht entschieden

BERLIN (fbe).Der Druck auf die rot-grünen Sozial- und Finanzpolitiker wächst.

BERLIN (fbe).Der Druck auf die rot-grünen Sozial- und Finanzpolitiker wächst.Zum 1.April sollen die Neuregelung der sogenannten 620-Mark-Jobs und die ökologische Steuerreform in Kraft treten.Doch Gesetzentwürfe dazu sind im Bundestag noch nicht eingebracht.Über die Ökosteuer sprechen Experten der Ministerien an diesem Donnerstag, der Gesetzentwurf für die 620-Mark-Jobs soll nach Auskunft einer Sprecherin von Sozialminister Walter Riester nach der Fraktionsklausur "im Januar oder Februar" kommen.

Große Überraschungen werden dabei nicht mehr erwartet.Trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken, die gegen die Pläne der neuen Regierung geäußert worden sind, dürfte der Gesetzentwurf das beinhalten, was der Bundeskanzler im November im Bundestag angekündigt hat.Die Lösung, die damals gefunden wurde, wirkt wie das Ei des Kolumbus: Man ersetzt die bisherige Pauschalsteuer von 20 Prozent durch Sozialabgaben in etwa gleicher Höhe.Die zahlt der Arbeitgeber, für den sich - sofern er sich bisher im Sinne des Gesetzes bisher korrekt verhalten hat - damit nichts ändert.

Ist der Mißbrauch dieser Arbeitsverhältnisse damit eingedämmt? Auf jeden Fall geht er nicht mehr auf Kosten der Solidarkassen.Aber die Umwandlung regulärer Arbeit in Mini-Jobs dürfte auch mit der neuen Regelung weitergehen.

Erwartet wird, daß die Regierung entgegen früheren Ankündigungen das sogenannte Dienstmädchenprivileg nicht streichen wird.Nach dem Einkommensteuergesetz können die Aufwendungen des Steuerpflichtigen für Beschäftigungsverhältnisse im Haushalt bis zu einer Höhe von 18 000 DM im Jahr wie Sonderausgaben abgesetzt werden.Diese Regelung, von der Kohl-Regierung eingeführt, ist von der SPD bisher scharf kritisiert worden.Jetzt setzt aber auch die rot-grüne Koalition offenbar darauf, die Möglichkeiten für Arbeitsverhältnisse in Privathaushalten zu bewahren und auszubauen.

Weitere Berechnungen des Karl-Bräuer-Instituts des Bundes der Steuerzahler für den Tagesspiegel haben ergeben, daß die von der Regierung angekündigte Nettoentlastung durch die Steuerreform den kleinen und mittleren Verdienern in den Berliner Haushalten nur geringfügig mehr im Portemonnaie läßt - wenn sie keine Kinder haben.Die stärkste Entlastung bei gering und mittel verdienenden Haushalten kommt nämlich Familien mit Kindern zu.In der Musterrechnung ermittelte Volker Stern vom Karl-Bräuer-Institut unter anderem, daß allein von der steuerlichen Entlastung einer Familie mit zwei Kindern nicht viel übrig bleibt: Die Anhebung des Kindergeldes von 220 DM auf 250 DM pro Kind ist entscheidend für den ordentlichen Entlastungsbetrag.Die Familie wird mit dem Kindergeld insgesamt um 90,82 DM entlastet.

Dem kinderlosen Doppelverdiener-Haushalt in West-Berlin bleibt von April an gerade einmal eine Entlastung von 29,61 DM netto aus der Steuerreform im eigenen Geldbeutel.Bei den Singles wird zwar einiges Geld von der rechten in die linke Tasche geräumt, die Gesamtbelastung verändert sich allerdings kaum: Sie profitieren von der Steuerreform mit Beträgen von zehn bis 20 DM im Monat.

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