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Wirtschaft: Die häufigsten Abrechnungsfehler

Wenn Ihnen Ihre Betriebskostenabrechnung zu hoch vorkommt, sollten Sie die einzelnen Posten einmal genauer kontrollieren. Viele Abrechnungen sind falsch.

Wenn Ihnen Ihre Betriebskostenabrechnung zu hoch vorkommt, sollten Sie die einzelnen Posten einmal genauer kontrollieren. Viele Abrechnungen sind falsch. Der Deutsche Mieterbund hat eine Liste der zehn häufigsten Abrechnungsfehler zusammengestellt.

Hausverwaltung: Verwaltungskosten für Porti, Zinsen, Telefon und Bankgebühren muss der Vermieter zahlen.

Reparaturen: Muss der Vermieter tragen.

Rücklagen: Muss der Vermieter etwa für die Instandhaltung aus eigener Tasche zahlen.

Mischnutzung: Ist ein Laden im Haus, muss der Vermieter das bei der Kostenverteilung berücksichtigen, weil Gewerbetreibende relativ höhere Kosten verursachen.

Wartung: Wartungskosten etwa für den Fahrstuhl sind umlagefähig. Aber Vorsicht: Oft werden Reparaturkosten, die der Vermieter tragen muss, als „Wartungsausgaben“ bezeichnet.

Pflegearbeiten: Unbedingt darauf achten, dass typische Hausmeisterarbeiten wie Gartenpflege und Treppenhausreinigung nicht doppelt gezahlt werden – einmal über die anteiligen Hausmeisterkosten und dann noch einmal extra.

Hausmeister: Fallen in das Aufgabengebiet des Hausmeisters Arbeiten, deren Kosten nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen, muss der Vermieter einen Teil der Ausgaben für den Hausmeister selbst tragen.

Gartenpflege: Wird der Garten vor oder hinter dem Haus neu angelegt, muss dies der Vermieter zahlen.

Versicherung: Beiträge zu typischen VermieterPolicen wie Rechtsschutz, Hausrat oder Mietverlust gehen den Mieter nichts an.

Vermieter-Anteil: Wohnt der Vermieter mit im Haus, muss auch er seinen Anteil an den Nebenkosten zahlen. Er darf also die Gesamtausgaben nicht auf die restlichen Mietparteien umlegen. ant

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