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Steigt die Inflation an, steigen bei Indexmietverträgen auch die Mieten.

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Tagesspiegel Plus

Die Krux bei den Indexmietverträgen: Mieterhöhungen sogar oberhalb der Inflationsrate rechtens

Das Statistische Bundesamt hat die Inflationsraten rückwirkend teils kräftig nach unten revidiert. Ungültig sind Mieterhöhungen deshalb aber nicht.

Von
  • Axel Schrinner
  • Heike Anger

Schlechte Nachrichten für Mieter: Trotz der deutlich nach unten revidierten Inflationsraten behalten kürzlich erfolgte inflationsbedingte Mieterhöhungen ihre Gültigkeit. Das teilte der Deutsche Mieterbund dem Handelsblatt auf Anfrage mit.

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