Tagesspiegel Plus
Die Krux bei den Indexmietverträgen: Mieterhöhungen sogar oberhalb der Inflationsrate rechtens
Das Statistische Bundesamt hat die Inflationsraten rückwirkend teils kräftig nach unten revidiert. Ungültig sind Mieterhöhungen deshalb aber nicht.
Von
- Axel Schrinner
- Heike Anger
Schlechte Nachrichten für Mieter: Trotz der deutlich nach unten revidierten Inflationsraten behalten kürzlich erfolgte inflationsbedingte Mieterhöhungen ihre Gültigkeit. Das teilte der Deutsche Mieterbund dem Handelsblatt auf Anfrage mit.
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