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Wirtschaft: Eltern können Freibeträge nutzen

Alternativ zum Kindergeld steht Eltern ein Elternfreibetrag von 3648 Euro pro Kind zur Verfügung. Hinzu kommt ein Erziehungsfreibetrag von 2160 Euro.

Alternativ zum Kindergeld steht Eltern ein Elternfreibetrag von 3648 Euro pro Kind zur Verfügung. Hinzu kommt ein Erziehungsfreibetrag von 2160 Euro. Was für die Eltern günstiger ist, rechnet das Finanzamt automatisch aus. Für Kinder unter 14 Jahren können Eltern jetzt außerdem erwerbsbedingte Betreuungskosten für Kindergarten, Tagesmutter oder Babysitter absetzen. Dabei müssen Verheiratete einen Eigenanteil von 1548 Euro tragen, alles was darüber hinausgeht, können sie bis zu einer Summe von 1500 Euro steuermindernd geltend machen. Bei Alleinerziehenden halbieren sich diese Grenzen. Für volljährige Kinder, die noch eine Ausbildung absolvieren und auswärts untergebracht sind, können Eltern einen Ausbildungsfreibetrag von bis zu 924 Euro im Jahr geltend machen. Allerdings mindern eigene Einkünfte des Kindes über 1848 Euro den Freibetrag. hej

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