zum Hauptinhalt
Laut Gesetz gehen beim Verkauf der Mietwohnung sämtliche Rechte und Pflichten des Mietvertrages auf den Erwerber über. Auch die Kaution?

© obs/CLARK

Tagesspiegel Plus

Beim Verkauf einer Mietwohnung: Kann ich die Kaution an den neuen Besitzer übertragen?

Laut Gesetz gehen beim Verkauf der Mietwohnung sämtliche Rechte und Pflichten des Mietvertrages auf den Erwerber über. Eine Expertin erklärt, ob sich auch die Kaution übertragen lässt.

Eine Kolumne von Kathrin-Isabel Stelter

Was steht ins Haus?

Ich bin Eigentümer einer vermieteten Wohnung und möchte diese verkaufen. Da mein Mieter seit Jahren seine Miete unregelmäßig leistet, legt mein Erwerber großen Wert darauf, dass ich ihm die Kaution nebst aufgelaufener Zinsen, die ich in Geld verwahre, übertrage.

Ich denke, dass dies selbstverständlich ist, da doch bei einem Verkauf ohnehin der Mietvertrag in seiner Gesamtheit auf den Erwerber übergeht. Ich habe aber gehört, dass dies für mich mit Risiken verbunden ist, wenn mein Erwerber die Kaution nicht zu gegebener Zeit an den Mieter zurückzahlen kann.

showPaywall:
true
isSubscriber:
false
isPaid:
true
showPaywallPiano:
true