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Wirtschaft: Ratgeber: Bei Erwerbsminderung wird private Vorsorge immer wichtiger

Seit Neujahr 2001 ist es wichtiger denn je, nicht nur für das Alter privat vorzusorgen, sondern auch für den Fall Erwerbsminderung. Für den Fall also, wenn man den Beruf nicht mehr oder nur eingeschränkt ausüben kann.

Seit Neujahr 2001 ist es wichtiger denn je, nicht nur für das Alter privat vorzusorgen, sondern auch für den Fall Erwerbsminderung. Für den Fall also, wenn man den Beruf nicht mehr oder nur eingeschränkt ausüben kann. Denn die schon von der vorherigen Regierung geplanten Einschnitte bei den Erwerbsminderungsrenten sind jetzt - nachdem sie zunächst für zwei Jahre ausgesetzt worden waren - weitgehend Gesetz worden. Das neue Recht gilt nun für alle, deren Rente 2001 oder später beginnt. Allerdings kann der Versicherungsfall, der den Rentenanspruch auslöst, durchaus schon im vorigen Jahr eingetreten sein.

Im Regelfall werden Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit jetzt nur noch als Zeitrenten bis zu drei Jahren bewilligt. Verlängerungen sind möglich, maximal für insgesamt neun Jahre. Danach wird aus der Zeit- eine Dauerrente, wenn die Erwerbsminderung nicht behoben ist. "Renten auf Zeit" beginnen allerdings erst sieben Monate nach Eintritt der Erwerbsminderung. Ein seit September 2000 erwerbsgeminderter Versicherter, dem eine Zeitrente bewilligt wird, hat also frühestens ab März 2001 Anspruch - und damit nach neuem Recht. In der Zwischenzeit kann ihm Krankengeld oder eine andere Sozialleistung zustehen - oder das halbe Jahr muss er aus eigenen Mitteln überbrücken. Für Krankengeldbezieher haben Krankenkassen das Recht, ihre voraussichtlich länger kranken Versicherten zum Rentenantrag aufzufordern, um den Krankengeldbezug abzukürzen.

Dauerrenten werden nur noch dann zugebilligt, wenn sich der Gesundheitszustand wohl nicht mehr bessern wird. Sollte aber eine nicht nur wegen einer geminderten Erwerbsfähigkeit, sondern auch wegen eines "verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes" gezahlt werden - hat sich also das Arbeitsamt vergeblich bemüht, eine Stelle zu vermitteln, die der Versicherte noch ausüben kann - so wird ausnahmslos eine Zeitrente zuerkannt, um Änderungen auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigen zu können.

Ob Zeit- oder Dauerrente: Eine Rente wegen Berufsunfähigkeit wird grundsätzlich nicht mehr bewilligt. Die Ausnahme: Am 1. Januar 2001 hatte der Versicherte das 40. Lebensjahr bereits vollendet, ist also vor dem 2. Januar 1961 geboren. Die Erwerbsunfähigkeitsrente wurde sogar übergangslos gestrichen: Nun gibt es nur noch die Rente wegen Erwerbsminderung, soweit nicht eine vorzeitige Altersrente vor "65" oder die Regelaltersrente ab "65" zusteht.

Die Erwerbsminderungsrente wird - abhängig vom ärztlich festgestellten Leistungsvermögen - entweder in voller Höhe oder auf 50 Prozent abgespeckt gezahlt. Die bisherige Berufsunfähigkeitsrente betrug noch 66 2/3 Prozent der Vollrente. Die Übergangsrente wegen Berufsunfähigkeitmacht - wie die Teilrente wegen Erwerbsminderung neuen Rechts - ebenfalls nur 50 Prozent der Vollrente aus.

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