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Wenn es so im Mietvertrag steht, müssten auch Mieter zur Schippe greifen.

© imago images/Christian Grube

Tagesspiegel Plus

Schneemassen versperren Zufahrten: Welche Pflichten Eigentümer und Mieter bei dem Wintereinbruch haben

Wer muss räumen? Womit darf man streuen? Darf der Nachbar Schnee auf meinem Grundstück abladen? Die Rechtsprechung rund um den Winterdienst ist verzwickt.

Glatt, glatter, Glatteisunfall: Sobald es draußen schneit und gefriert, wird es auf Gehwegen und Straßen gefährlich. Gemeinden und Immobilieneigentümer unterliegen der Verkehrssicherungspflicht und haben dafür zu sorgen, dass Schnee und Eis beseitigt werden. Diese Pflicht kann aber auch Mieter treffen, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB) – und zwar dann, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

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