Tagesspiegel Plus
Streitfall Betriebskosten: Welche Nebenkosten Vermieter an ihre Mieter weitergeben dürfen
Bis Ende Dezember muss die Betriebskostenabrechnung im Briefkasten liegen. Diesmal ist das Konfliktpotenzial besonders groß. Doch Vermieter und Mieter können es minimieren.
Von Anne Wiktorin
Heizkosten, Müllabfuhr, Treppenhausreinigung – das sind lediglich drei von mehr als einem Dutzend Betriebskostenarten, die ein Vermieter auf seine Mieter umlegen darf. Das allein macht die jährliche Abrechnung zu einer komplexen Angelegenheit.
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