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Erwartbare Nachforderungen aufgrund immens gestiegener Energiepreise werden viele Mieter veranlassen, ihre Betriebskostenabrechnung genauer als in den vergangenen Jahren zu überprüfen.

© IMAGO/imageBROKER/Arnulf Hettrich

Tagesspiegel Plus

Streitfall Betriebskosten: Welche Nebenkosten Vermieter an ihre Mieter weitergeben dürfen

Bis Ende Dezember muss die Betriebskostenabrechnung im Briefkasten liegen. Diesmal ist das Konfliktpotenzial besonders groß. Doch Vermieter und Mieter können es minimieren.

Von Anne Wiktorin

Heizkosten, Müllabfuhr, Treppenhausreinigung – das sind lediglich drei von mehr als einem Dutzend Betriebskostenarten, die ein Vermieter auf seine Mieter umlegen darf. Das allein macht die jährliche Abrechnung zu einer komplexen Angelegenheit.

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