zum Hauptinhalt
Wenn Arbeitgeber ihre Angestellten nicht darauf hinweisen, dass ihr Jahresurlaub verfällt, verfällt er auch nicht.

© imago images/fStop Images / imago images/fStop Images

Tagesspiegel Plus

Urlaub ohne Ende: Wenn der Anspruch nicht verjährt

Arbeitgeber müssen Angestellte auf Resturlaub hinweisen. Ansonsten verfällt er nicht. Ob es zu einer Klagewelle kommt, hängt jetzt vom Bundesarbeitsgericht ab.

Ein Urlaubsanspruch kann verfallen. Wer seinen Jahresurlaub nicht rechtzeitig genommen hat, muss unter Umständen darauf verzichten. Es sei denn, Arbeitgeber haben ihre Mitarbeiter nicht darauf hingewiesen, dass ein Urlaubsanspruch demnächst verjährt. Sind Arbeitgeber dieser Hinweispflicht nicht nachgekommen, darf ein Urlaubsanspruch auch nicht verfallen und Angestellte können auf diesen auch noch in den nächsten Jahren Anspruch erheben.

showPaywall:
true
isSubscriber:
false
isPaid:
true
showPaywallPiano:
true