Tagesspiegel Plus
Urlaub ohne Ende: Wenn der Anspruch nicht verjährt
Arbeitgeber müssen Angestellte auf Resturlaub hinweisen. Ansonsten verfällt er nicht. Ob es zu einer Klagewelle kommt, hängt jetzt vom Bundesarbeitsgericht ab.
Von Theresa Dräbing
Ein Urlaubsanspruch kann verfallen. Wer seinen Jahresurlaub nicht rechtzeitig genommen hat, muss unter Umständen darauf verzichten. Es sei denn, Arbeitgeber haben ihre Mitarbeiter nicht darauf hingewiesen, dass ein Urlaubsanspruch demnächst verjährt. Sind Arbeitgeber dieser Hinweispflicht nicht nachgekommen, darf ein Urlaubsanspruch auch nicht verfallen und Angestellte können auf diesen auch noch in den nächsten Jahren Anspruch erheben.
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