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Preisunterschiede: Verbraucherschützer raten zur Kürzung der Gas-Rechnungen

Der Bund der Energieverbraucher hat Haushaltskunden dazu aufgerufen, ihre Gas-Rechnungen eigenmächtig zu kürzen. Die Konzerne könnten ohne eine Offenlegung der Kalkulation die gekürzten Beträge nicht einklagen.

Rheinbreitbach - Die "riesigen" Unterschiede in den Gaspreisen zeigten, dass die Versorger "den fehlenden Wettbewerb zu überhöhten Preissteigerungen missbraucht haben", erklärte der Verband. Solange das jeweilige Unternehmen seine Preiskalkulation nicht offenlege, habe es keine Chance, den gekürzten Betrag vor Gericht einzuklagen. Der Bund der Energieverbraucher verwies auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe, das eine entsprechende Zahlungsklage abgelehnt habe.

Das Bundeskartellamt hatte am Mittwoch erstmals eine bundesweite Übersicht über die Gaspreise ins Internet gestellt. Daraus geht hervor, dass die Preise je nach Region und Stadt stark variieren. So verlangen etwa die Stadtwerke im niedersächsischen Soltau für 7000 Kilowattstunden Gas im Jahr 381 Euro, die Stadtwerke im baden-württembergischen Völklingen hingegen 563,60 Euro. (tso/AFP)

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