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Kleinkinder mit RSV-Infektion müssen zum Teil im Krankenhaus behandelt werden.

© stock.adobe/komokvm

RSV-Schutz für Neugeborene: Europäische Arzneimittelbehörde empfiehlt ersten Impfstoff

Neugeborene könnten bald passiv gegen RSV-Infektionen immunisiert werden. Der jetzt zur Zulassung empfohlene Impfstoff könnte bei Älteren auch zur aktiven Immunisierung eingesetzt werden.

Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA (European Medicines Agency) empfiehlt, den Impfstoff Abrysvo gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) in Europa zur Vermarktung zuzulassen. Wie die Behörde am Freitag mitteilte, wäre es der erste Impfstoff, der eingesetzt werden kann, um Kinder von Geburt an passiv zu immunisieren, indem die Mutter während der Schwangerschaft geimpft wird. Antikörper werden über die Plazenta auf das Ungeborene übertragen, die es bis zum Alter von sechs Monaten schützen könnten.

Der Impfstoff könne auch eingesetzt werden, um über 60-Jährige aktiv zu immunisieren. Das heißt sie selbst zu impfen, sodass ihr Immunsystem Antikörper gegen RSV produziert.

Das Respiratorische Synzytial-Virus ist ein weltweit verbreiteter Erreger, der Erkältungssymptome, aber auch schwere Atemwegserkrankungen hervorrufen kann. Insbesondere für Neugeborene und Säuglinge kann eine Infektion gefährlich werden. RSV-Infektionen treten in Mitteleuropa vor allem zwischen November und April auf, die meisten häufig im Januar und Februar. Bei Menschen im Alter von über 50 Jahren können Infektionen zu einer grippeähnlichen Erkrankung und Lungenentzündungen führen.

Die EMA hat den Impfstoff beschleunigt bewertet, da die Erkrankung eine große Bedrohung der Gesundheit ist. Es wurden zwei Studien begutachtet. In einer wurde über 7000 in der 24. Bis zur 36. Woche Schwangere der Impfstoff oder ein Placebo gegeben. Die Impfung habe schwere und normal verlaufende Erkrankungen der Kinder während der ersten 180 Tage effektiv verringert.

In der zweiten Studie wurde rund 37.000 Menschen im Alter von 60 oder mehr Jahren entweder der Impfstoff oder ein Placebo gegeben. Bei den Geimpften kam es anschließend zu weniger Erkrankungen mit zwei oder drei Symptomen.

Die EMA bewertet den Impfstoff in beiden Altersgruppen als gut verträglich. Ihr Gutachten wird nun an die Europäische Kommission weitergeleitet, damit diese über eine EU-weite Genehmigung für das Inverkehrbringen entscheiden kann. Über die Verwendung des Arzneimittels und Erstattungen entscheiden dann die Mitgliedsstaaten.

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