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25 Jahre alte Klonentscheidung des Bundestages: Das Klonen verletzt die Menschenwürde nicht
Bleibt einem Paar keine andere Option als das Klonen, um zu einem genetisch verwandten Kind zu kommen, ist das vertretbar. Ein Gastbeitrag.
Von Andreas Scholtz
Am 21. März vor 25 Jahren hat der Deutsche Bundestag einstimmig den folgenden Beschluss gefasst: „Das Klonen von Menschen verstößt gegen die Würde des Menschen.“ Den Anlass gab die Geburt von Dolly, dem Klon-Schaf. Inzwischen hat sich die Aufregung gelegt. Die dystopischen Titelbilder mit den endlosen Reihen im Gleichschritt marschierender Kopien von Claudia Schiffer, Albert Einstein und Adolf Hitler sind verblasst.
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