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Weil er drei Minderjährige zur Prostitution gebracht haben soll, steht ein 20-Jähriger vor einem Jugendgericht.

© picture alliance/dpa/SONJA WURTSCHEID

13-Jährige zur Prostitution gebracht: Mutmaßlicher Zuhälter legt vor Berliner Gericht Geständnis ab

Weil er drei Minderjährige zur Prostitution gebracht haben soll, steht ein 20-Jähriger vor einem Jugendgericht. Sein mutmaßlicher Mittäter ist nicht aufzufinden.

Schnelles Geld wollte er machen. Es geschah laut Anklage skrupellos auf Kosten Minderjähriger. Ein Mädchen war 13 Jahre alt, zwei weitere 16 Jahre, als sie zur Prostitution gebracht wurden. Samuel P. wurde nun als mutmaßlicher Zuhälter in Handschellen über einen Gang im Kriminalgericht Moabit geführt. Den Kopf tief nach unten gebeugt, saß der 20-Jährige am Dienstag vor einem Jugendgericht. „Ich schäme mich“, nuschelte er.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Zuhälterei, sexuellen Missbrauch und Zwangsprostitution vor. P. und sein mutmaßlicher Komplize T. überredeten laut Anklage Ende 2020 eine 13-Jährige, die T. über Instagram kennengelernt hatte, sich zu prostituieren. Das Mädchen aus sozial schwierigen Verhältnissen ließ sich schließlich darauf ein.

Die Schülerin wurde über ein Escort-Profil im Internet angeboten. Die Männer sollen das Profil verwaltet und die Absprachen mit den Freiern getroffen haben. Zu mindestens zehn Terminen sei es bis Ende Februar 2021 gekommen. „Die Geschädigte verlangte für eine Stunde 100 Euro, davon ging mindestens die Hälfte an P. und T.“, heißt es in der Anklage.

Angeklagter geht zu eigener Vergangenheit auf Distanz

Die Hälfte der Einnahmen ging auch in den weiteren Fällen an die mutmaßlichen Zuhälter. Eine 16-Jährige und deren Freundin wurden gedrängt: Sie könnten sich durch Prostitution viel Geld verdienen. „Ich brachte sie zu den Freiern, nahm das Geld und ging“, gab P. zu. Für die 16-Jährigen sollen jeweils vier Termine vereinbart worden sein. Eine von ihnen soll wegen psychischer Probleme ausgestiegen sein. Zwei der Mädchen sagten im Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus, eine Zeugin war nicht erschienen.

Ein Hinweis führte die Polizei auf die Spur – zwei Minderjährige würden sich auf einem Internetportal prostituieren. Sie konnten identifiziert werden. Bei der ersten Vernehmung habe eine der 16-Jährigen zunächst alles „sehr abgeschwächt berichtet“, schilderte eine Polizeibeamtin im Prozess. „Sie hat sich geschämt und stand unter dem Eindruck des Geschehens.“ Die 13-Jährige sei in diesem Jahr identifiziert worden. Ende Mai wurde P. festgenommen. T. sei nicht auffindbar.

P. hat keinen Beruf erlernt, lebte zuletzt bei seiner Mutter. Ja, er habe gewusst, dass die Mädchen noch keine 18 Jahre alt waren. Er sei eine unreife Person gewesen, von der er sich inzwischen „vollständig distanziert“ habe.

Vor seiner Aussage war es zu einer Verständigung der Prozessbeteiligten gekommen. Demnach wurde P. bei einem Geständnis eine Strafe von maximal 16 Monaten Haft auf Bewährung in Aussicht gestellt, zudem soll er in dem Fall den Opfern jeweils 1750 Euro zahlen. Sein umfassendes Geständnis wurde am Ende des ersten Prozesstages belohnt: Der Haftbefehl wurde aufgehoben. So durfte P. den Saal ohne Handschellen verlassen. Am 22. August geht die Verhandlung weiter.

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