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Der Tagesschau wurde die Live-Übetragung einer Pressekonferenz von RKI und Bezirksamt Mitte verwehrt.

© NDR

„Tagesschau“ darf Pressekonferenz nicht übertragen: Berliner Bezirksamt begründet Absage mit Datenschutzgrundverordnung

Der „Tagesschau“ wurde bei einer Video-Pressekonferenz von RKI und Bezirksamt ein Livestream verwehrt. Alle Beteiligten hätten ihre Einwilligung geben sollen.

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Live-Übertragungen von Pressekonferenzen gibt es jeden Tag. Journalist:innen sind es inzwischen gewohnt, dabei gefilmt zu werden, wie sie Fragen stellen. Manche gefallen sich auch darin. Auch in der Corona-Pandemie sind Streams mit Pressekonferenzen, bei denen Fragen von Journalist:innen mit Name und Medium vorgelesen werden, gang und gäbe. Zum Beispiel jeden Dienstag nach der Sitzung des Berliner Senats.

Die "Tagesschau" durfte die Journalist:innen am Mittwoch aber nicht zeigen. Bei einer gemeinsamen Video-Pressekonferenz des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bezirksamts Berlin-Mitte wurde ihr die Live-Berichterstattung verwehrt. In einer Mitteilung der ARD-Sendung hieß es, dass das Bezirksamt auf Anfrage eine Direktübertragung ins Netz untersagt habe.

Am Donnerstagnachmittag bestätigte das Bezirksamt, dass der Live-Übertragung in Absprache mit dem RKI nicht zugestimmt wurde. Thema der Konferenz waren die Ergebnisse einer Studie zur Verbreitung des Coronavirus unter 2000 erwachsenen Bewohner:innen des Bezirks.

Das Bezirksamt begründete seine Entscheidung mit datenschutzrechtlichen Bedenken. Man gehe davon aus, dass ein Livestream eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte darstellt. Demnach hätten alle anwesenden Personen ihre Einwilligung für die Aufzeichnung geben müssen. Die Annahme beruhe auf Aussagen des Berliner Datenschutzbeauftragten – die sich allerdings auf den Livestream von Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlungen bezogen. Grundlage soll die Datenschutzgrundverordnung sein.

Ein Livestream sei wünschenswert gewesen, hieß es in der Mitteilung weiter. "Da dies aber mangels Erfahrung mit Online-Pressekonferenzen im Bezirksamt nicht vorgesehen war, war auch keine*r der Teilnehmenden über die Möglichkeit eines Livestream-Formates informiert worden." Es sei der "Kurzfristigkeit der Anfrage der 'Tagesschau' geschuldet, dass das Bezirksamt nach Rücksprache mit dem RKI einer Übertragung vor diesem Hintergrund nicht zustimmen konnte", so das Bezirksamt weiter.

ARD: Bezirk verwies sogar auf Fragen des Urheberrechts

Nach ARD-Angaben sei es nicht mehr zu bewerkstelligen gewesen, alle Teilnehmenden um Einwilligung zu beten. Außerdem habe das Bezirksamt auch auf mögliche Urheberrechtsprobleme verwiesen, "die das RKI als Urheberin der präsentierten Studiendaten primär prüfen und beantworten müsste". Dabei diente die Pressekonferenz gerade dem Zweck, die Studienergebnisse einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen. Eine Teilnahme an dem Termin sei wie für die anderen Medienvertreter:innen aber möglich gewesen.

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Die "Tagesschau" verweist darauf, dass Live-Übertragungen in den vergangenen Wochen und Monaten bei vielen anderen RKI-, Bundes- und Landespressekonferenzen zur Pandemie möglich gewesen seien. "Wir finden einen Präzedenzfall gefährlich, Livestreaming einer Pressekonferenz zur Corona-Lage zu verhindern", teilte Juliane Leopold, Chefredakteurin Digitales von ARD-aktuell, mit.

Unterstützung kam vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV): "Mit diesem Vorgehen befeuert man geradezu Verschwörungsideologien, die behaupten, da werde hinter verschlossenen Türen gekungelt", sagte Sprecher Hendrik Zörner. Das RKI habe sich laut "Tagesschau" nicht zu dem Vorgang äußern wollen und auf das Bezirksamt verwiesen.

Das Bezirksamt schrieb nun, dass es den Vorfall bedauere. Man habe keine Informationen zurückhalten wollen, "zumal das RKI in der Pressekonferenz die Leistungen des Gesundheitsamtes Mitte und die Kooperation des Bezirksamtes besonders hervorhob". Beim nächsten Mal wolle man von vornherein eine Live-Übertragung ermöglichen.

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