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Das neubarocke Gebäude vom Kriminalgericht Moabit - jetzt das Landgericht I.

© dpa/Jens Kalaene

Berliner Gerichtsreform mit Manko: Neue Landgerichte – aber keine Präsidenten

Es sollt eine Justizreform sein – die Aufteilung des Landgerichts Berlin in zwei. Obwohl Zeit genug war, haben sie keine Präsidenten. Die Justiz fühlt sich brüskiert.

Berlin hatte Deutschlands größtes Landgericht, seit dem Jahreswechsel ist es aufgeteilt in zwei – eine Jahrhundertreform. Doch obwohl genügend Zeit war, mussten beide Gerichte ohne Präsidenten die Arbeit aufnehmen.

Bereits „unmittelbar nach der Entscheidung des Abgeordnetenhauses Ende Januar 2023“ zur Teilung des Landgerichts seien die beiden neuen Präsidentenstellen „am 31. Januar ausgeschrieben worden“, teilt die Justizverwaltung auf Anfrage mit. Doch auch mehr als elf Monate später sind beide Posten leer.

In der Justiz wird das als Affront gewertet. Erst ordne die Politik die umstrittene Teilung an, dann lasse sie auch noch den Respekt vor der Justiz vermissen, indem bei der Besetzung gebummelt wurde, heißt es aus der Richterschaft. Wer dafür verantwortlich ist, dass die Stellen weiterhin frei sind, wollte die Senatsjustizverwaltung auf Anfrage nicht sagen.

Kurz vor dem Jahreswechsel erklärte Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos, für CDU): „Die Teilung ist ein weiterer wichtiger Schritt für eine bürgernahe, zugänglichere und vor allem auch effizientere Justiz.“ Ziel der Strukturreform sei, „den stetig steigenden Anforderungen an eine moderne Justiz Rechnung zu tragen“.

Im Februar könnte der Richterwahlausschuss über die Präsidenten des Landgericht I für Strafsachen entscheiden. Laut Justizverwaltung hat Bernd Pickel, Präsident des Kammergerichts – also der höchsten Instanz in Berlin – im Dezember einen Auswahlvorschlag vorgelegt. Nach Tagesspiegel-Informationen könnte der Präsident des Amtsgerichts Charlottenburg, Peter Scholz, im Februar vom Richterwahlausschuss in Amt gehoben werden.

Doch für die Stelle des Präsidenten vom Landgericht II für Zivilverfahren dauert das Verfahren zur Stellenbesetzung noch an. „Es wird davon ausgegangen, dass in naher Zukunft beide Vorgänge abgeschlossen werden können. Der Fokus liegt auf der Durchführung eines rechtssicheren Verfahrens“, erklärte die Justizverwaltung.

Die Justizverwaltung sieht darin kein großes Problem

Ein zentrales Problem zeigt sich immer mehr: Die Richter für solch hohe Posten bekommen eine Bestbewertung, das macht die rechtssichere Auswahl schwierig. Konkurrentenklagen sind üblich. Ob das Landgericht I ab Februar tatsächlich einen neuen Präsidenten hat, ist daher ungewiss.

Die Justizverwaltung sieht kein großes Problem darin, dass die beiden Gerichtspräsidenten noch nicht benannt sind. Die Vizepräsidenten beider Gerichte führten in „der Übergangsphase verantwortungsvoll“ die Häuser, hieß es.

Aber auch das Kammergericht braucht bald einen neuen Präsidenten. Pickel geht Anfang April in Pension. Der Posten ist im September ausgeschrieben worden – ist aber auch ein Politikum, was die Besetzung noch schwieriger macht. Denn der Präsident des Kammergerichts wird vom Abgeordnetenhaus gewählt.

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