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Eine Frau arbeitet in einer Textilfabrik. (zu dpa «Bundestag verabschiedet Lieferkettengesetz») +++ dpa-Bildfunk +++

© picture alliance/dpa/K M Asad

Mehr Arbeitsschutz in Produktionsländern: Berliner Wirtschaftsverwaltung kündigt Kontrollen an

Berlin will künftig die Einhaltung der Arbeitsnormen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen strenger kontrollieren. Das soll zu einem besseren Schutz der Menschenrechte von Arbeitnehmern beitragen.

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen wollen künftig die Einhaltung der Arbeitsnormen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen strenger kontrollieren. Dazu haben sie im Einvernehmen eine Ausführungsvorschrift erlassen. Diese regelt ab sofort die Berücksichtigung der ILO-Kernarbeitsnormen bei der Vergabe von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen in Berlin.

Die ILO-Kernarbeitsnormen sind international anerkannte Grundnormen, die als Mindeststandards des Arbeitsschutzes gelten und die unter anderem das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit beinhalten. Das Land Berlin will, laut einer Pressemitteilung, durch die Beachtung der Normen zu einem besseren Schutz der Menschenrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Gewinnungs-, Produktions- und Weiterverarbeitungsländern beitragen.

Die Regelungen gelten für öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Wert von 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) bei Liefer- und Dienstleistungen sowie ab 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) bei Bauleistungen. Neu ist, dass eine bloße Eigenerklärung nicht mehr ausreicht – stattdessen müssen öffentliche Auftraggeber auf von den Auftragnehmern vorzulegende Gütezeichen setzen.

Die Richtlinien benennen sensible Waren und Warengruppen wie zum Beispiel Textilprodukte, Natursteine oder Agrarerzeugnisse, die besonders bekannt dafür sind, dass es bei der Gewinnung, Herstellung oder Weiterverarbeitung aufgrund der Produktionsverhältnisse in den jeweiligen Ländern immer wieder zu einer Missachtung der ILO-Kernarbeitsnormen kommt.

Grundlage für die Vorschrift ist das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), welches seit der Novellierung 2020 die Verpflichtung vorsieht, Aufträge nur an Bieter zu vergeben, die sich zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen verpflichten.

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