zum Hauptinhalt
Kolumne – Mein guter Rat

© Tagesspiegel

Mein guter Rat: Das erwartet sie beim neuen Organspenderegister

Ab 2024 wird es ein zentrales Verzeichnis geben – Organspendeentnahmen sind dann nur mit Zustimmung erlaubt. Was Sie jetzt darüber wissen sollten.

Eine Kolumne von Dörte Elß

Gerade in der besinnlichen Weihnachtszeit sollten wir auch an jene Menschen denken, denen es gesundheitlich schlecht geht. Dies trifft in besonderem Maße auf jene zu, die auf ein Spenderorgan hoffen.

Ab 2024 soll es ein zentrales elektronisches Verzeichnis geben, in dem Entscheidungen über Organ- und Gewebespenden der Bürgerinnen und Bürger festgehalten werden. Entnahmen sind dann nur mit Zustimmung der Spender oder ihrer Angehörigen möglich. Dieses Organspenderegister wird laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) derzeit aufgebaut. Momentan benötigen Sie also noch den Organspendeausweis.

Ich halte dies für richtig, da die Organspendezahlen in Deutschland sehr gering sind und weiterhin sinken. 

Dörte Elß, Chefin der Berliner Verbraucherzentrale

Bisher sind es lediglich sechs Prozent der Krankenhäuser, die den entsprechenden Registrierungs- und Authentifizierungsprozess durchlaufen haben, um Zugriff auf das Organspenderegister zu erhalten und somit auf die Informationen zum Willen des Patienten bei einem eingetretenen oder zu erwartenden Hirntod. Ein Änderungsantrag zum Digitalgesetz für das Gesundheitswesen soll nun eine verpflichtende Anbindung der Krankenhäuser an das Organspenderegister vorsehen, um den Prozess zu beschleunigen.

Gesetzentwurf macht Widerspruchslösung zur Grundlage

Im Hinblick auf die Freiwilligkeit der Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende steht eine wichtige Entscheidung an. Die Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen und seit Kurzem auch Berlin plädieren gegenüber dem Bundesrat dafür, einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen, welcher die Widerspruchslösung zur Grundlage für die Zulässigkeit der Organentnahme macht und das Transplantationsgesetz (TPG) entsprechend modifiziert.

Ich halte dies für richtig, da die Organspendezahlen in Deutschland sehr gering sind und weiterhin sinken. Auf diesem Weg sollte versucht werden, die Spendenbereitschaft zu erhöhen.

Die Kolumne „Mein guter Rat“ erscheint immer donnerstags.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false