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Kolumne – Mein guter Rat

© Tagesspiegel

Mein guter Rat: Als Heimbewohner zum Fest nach Hause kommen

Wer pflegebedürftig ist und in einer Einrichtung lebt, kann sich die Kosten für die Tage, an denen er bei der Familie zum Fest ist, gutschreiben lassen. Das müssen Sie beachten.

Eine Kolumne von Dörte Elß

In vielen Berliner Haushalten kommt zu Weihnachten die ganze Familie zusammen. Dazu gehören natürlich auch Angehörige, die im Pflegeheim leben. Sie sollten wissen, dass Pflegebedürftige Anspruch darauf haben, dass die Pflegekosten reduziert werden, wenn sie für eine bestimmte Zeit – also zum Beispiel für einen Weihnachtsbesuch bei der Familie – nicht im Heim sind.

Ab dem vierten vollen Tag der Abwesenheit ist der Heimbetreiber dazu verpflichtet, das Entgelt für Unterkunft, Verpflegung und Pflege zu senken. Um wie viel Prozent, ist für Empfänger von Leistungen der Pflegekasse auf Landesebene geregelt. Die gesetzliche Untergrenze liegt bei 25 Prozent. Es ist also möglich, dass mehr Kosten erstattet werden. Die Pflegekasse weiß, welcher Prozentsatz im konkreten Fall gilt.

Wenn das Pflegeheim jeweils am Monatsende abrechnet, kann die Rechnung schon unter Berücksichtigung der Abwesenheitszeiten ausgefertigt werden. Häufig stellen Pflegeheime jedoch zum Monatsanfang für den kommenden Monat eine Rechnung, sodass eine Gutschrift erforderlich ist, wenn es zu Abwesenheitszeiten kommt. Diese ist nicht immer leicht verständlich, holen Sie sich – wenn nötig – Rat ein. Der Betrag, welcher monatlich an das Pflegeunternehmen zu zahlen ist, setzt sich aus verschiedenen Posten zusammen. Einen Teil des Heimentgelts machen Pflege, Unterkunft und Mahlzeiten aus. Zudem ist eine Beteiligung an den Investitionskosten vorgesehen.

Diese entstehen dem Heimbetreiber durch Umbau- und Instandhaltungsmaßnahmen. Weil das Unternehmen durch die Abwesenheit einzelner Bewohner keine Kostenersparnis bei diesen Aufwendungen hat, muss dieser Teil des Heimentgelts meistens in voller Höhe weiterbezahlt werden. Auch wer keinen Pflegegrad hat und als Selbstzahler in einer Pflegeeinrichtung wohnt, hat Anrecht auf die Anrechnung ersparter Aufwendungen, beispielsweise für das Essen. Es ist sinnvoll, dazu Pauschalen im Vertrag zu vereinbaren.

Die Kolumne „Mein guter Rat“ erscheint immer donnerstags.

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