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Kolumne – Mein guter Rat

© Tagesspiegel

Mein guter Rat: Was Loriot uns über Verbraucherschutz lehrt

In unserer 200. Folge blickt unsere Kolumnistin Dörte Elß auf einige Loriot-Sketche und ihre Lehren: Verpackungsmüll lässt sich vermeiden und die Hoffnung auf das große Geld mit Gewinnspielen führt nicht ins Glück.

Eine Kolumne von Dörte Elß

In diesem Monat wäre der Humorist Loriot 100 Jahre alt geworden. Ein solch großes Jubiläum feiert meine Kolumne zwar noch nicht, aber immerhin lesen Sie gerade die 200. Ausgabe. Es ist schön, dass Sie mich heute wieder ein Stück in die Welt des Verbraucherschutzes begleiten.

Auch Loriot machte nicht selten einen Ausflug dorthin und verstand es, uns mit seinen Sketchen nicht nur zum Lachen, sondern auch zum Nachdenken zu bringen. Erinnern Sie sich an die Familie Hoppenstedt, die den Weihnachtsmann vor lauter Verpackungsmüll nicht sieht? Loriot wusste, dass nicht nur beim Schenken weniger mehr ist, sondern auch beim Umwickeln mit Papier.

 Das große Geld, welches sich viele Verbraucher bei der Teilnahme an Gewinnspielen erhoffen, führt nicht automatisch auf den Weg ins Glück.

Dörte Elß, Chefin der Berliner Verbraucherzentrale

Warum nicht einfach wiederverwendbare Stoffbeutel, Dosen, Gläser oder Tücher wählen? Zumindest Recycling-Papier mit dem Siegel „Der Blaue Engel“ sollte es schon sein. Loriot lehrt uns auch: Das große Geld, welches sich viele Verbraucher bei der Teilnahme an Gewinnspielen erhoffen, führt nicht automatisch auf den Weg ins Glück. Seiner Figur Erwin Lindemann beschert es zumindest die Verstrickung in einen herrlichen Wortsalat, als er zu seinen Zukunftsplänen mit 500.000 Mark befragt wird. Zum Glück ist er als Lottogewinner wenigstens keinem unseriösen Anbieter von Gewinnspielen zum Opfer gefallen.

Wenn Sie in der kommenden Adventszeit auf Geschenksuche gehen, sollten Sie auch einen großen Bogen um Produkte wie den Familienbenutzer machen. In diesem Sketch wirbt die Leiterin eines Geschenkartikelunternehmens für ein völlig zweckfreies Produkt. Haben wir nicht alle schon einmal so einen Fehlkauf gemacht? Gut, dass die meisten Geschäfte einen Umtausch oder eine Rückgabe anbieten. Ein generelles Rückgaberecht gibt es aber nicht. Bei Online-Käufen hingegen greift in der Regel das Widerrufsrecht, welches die Rückgabe ermöglicht. Davon müssen Sie aber garantiert keinen Gebrauch machen, wenn Sie an Weihnachten einfach Zeit verschenken, zum Beispiel zum gemeinsamen Ansehen eines Sketches von Loriot.

Die Kolumne „Mein guter Rat“ erscheint immer donnerstags.

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