Mein guter Rat: Sauber auf den zweiten Blick
Beim Hygiene-Gesetz für Restaurants soll nur noch das Ergebnis der Nachkontrolle publiziert werden. Warum das ein Fehler ist, erklärt die Chefin der Verbraucherzentrale.
Die Wahl ist vollzogen und so sie für gültig erklärt wird, wünsche ich allen Volksvertreterinnen und Volksvertretern gutes Gelingen. Ich hätte auch gleich einen Wunsch, wo die politische Arbeit ansetzen sollte: beim Saubere-Küchen-Gesetz.
Einige Fehlerquellen müssen noch beseitigt werden
Ich begrüße die Umsetzung sehr, wies jedoch schon bei der Ausgestaltung im Jahr 2021 an dieser Stelle darauf hin, dass noch einige Fehlerquellen beseitigt werden sollten, damit wirkliche Transparenz gegeben ist, wenn wir künftig anhand einer Farbskala über den hygienischen Zustand eines Lokals informiert werden. Leider ist gerade der Hauptkritikpunkt nicht angegangen worden. Stattdessen stritt man lieber schon zu Beginn des neuen Jahres darüber, dass die Umsetzung gefährdet sei, da die Bezirke sich mit ihrer Aufgabe alleingelassen fühlen.
Wer bei der ersten Kontrolle nicht überzeugt, kann sich eine Wiederholung quasi erkaufen.
Dörte Elß, Chefin der Verbraucherzentrale Berlin
Der Senat wiederum verwies auf zusätzliche Mittel, auch für Personal und bereitgestellte Software, für die Generierung des Transparenzbarometers, welches nach der Dokumentation der Kontrollergebnisse in den Unternehmen ausgehängt und auf der Webseite publiziert werden kann. Aber genau dort liegt das Hauptproblem. Wer bei der ersten Kontrolle nicht überzeugt, kann sich eine Wiederholung quasi erkaufen, was kleineren Betrieben kaum möglich sein wird und Ergebnisse verzerrt.
Publiziert wird dann nur noch das Ergebnis der Nachkontrolle, was vermutlich deutlich besser ausfällt, womöglich aber nur durch zusätzlich eingestelltes Reinigungspersonal für die Wochen vor der Prüfung zustande kam. Dass wir als Verbraucher es nicht erfahren, wenn die erste, unangekündigte Kontrolle keine zufriedenstellenden Ergebnisse erbrachte, hat für mich nichts mit Transparenz zu tun. Und ein Lebensmitteltransparenzgesetz, das den Anspruch der Transparenz nicht umfassend umsetzt, bleibt meiner Ansicht nach hinter den Erwartungen zurück.
„Mein guter Rat“ erscheint immer donnerstags.
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