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Vor dem Berliner Landgericht muss sich ein 26-Jähriger aus dem Umfeld eines großen Berliner Clans verantworten.

© Imago/Lem

Beschlagnahmte Clan-Immobilien: 26-Jähriger nach Millionen-Deal in Berlin vor Gericht

Ein 26-Jähriger soll Immobilien in Berlin mit Geld aus Straftaten gekauft haben. Alles legal, sagt sein Anwalt. Vor dem Landgericht begann nun eine weitere mündliche Verhandlung.

Vor dem Berliner Landgericht hat im Zusammenhang mit beschlagnahmten Immobilien eine weitere mündliche Verhandlung begonnen. Ermittler rechnen die Häuser und Grundstücke einem arabischstämmigen Clan zu.

Betroffener in dem nun verhandelten sogenannten selbstständigen Einziehungsverfahren ist ein 26-Jähriger. Es geht in einer Antragsschrift der Staatsanwaltschaft um acht Immobilien in Berlin. In einem Parallelverfahren wird seit drei Monaten im Fall einer 47-jährigen Frau um eine Immobilie und zwei Räume verhandelt. 

Der Rechtsanwalt des 26-Jährigen sagte am Dienstag zu Beginn der Verhandlung, sein Mandant werde sich „schweigend zur Wehr setzen“. In der Erklärung des Anwalts hieß es weiter, es seien keine illegalen Vermögenswerte in die Immobilien geflossen. „Es gibt keine Straftat meines Mandanten“, so der Rechtsbeistand. Der junge Mann habe sich frühzeitig um ein Darlehen gekümmert. „Es gibt keine kriminellen Hintergründe.“

Insgesamt 77 Immobilien, die einer Berliner Großfamilie zugerechnet werden, waren in einer spektakulären Aktion im Juli 2018 vorläufig sichergestellt worden. Ermittler gehen davon aus, dass diese Häuser und Grundstücke mit Geldern aus Straftaten erworben worden sind. Dabei soll es mutmaßlich auch Bareinzahlungen aus dem Ausland und Überweisungen gegeben haben. Eine Entscheidung des Landgerichts zu zwei der Immobilien ist bereits rechtskräftig. 

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 26-Jährige von 2015 bis 2019 an acht Immobilien Miteigentum mit Geldern aus Straftaten erlangt habe. In einem der Fälle habe er als geschäftsführender Alleingesellschafter für eine Gesellschaft einen Kauf in Höhe von rund einer Million Euro getätigt.

Gegen den 26-Jährigen war zunächst ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Geldwäsche geführt worden. Mangels hinreichenden Tatverdachts ist das Verfahren jedoch im Oktober 2020 eingestellt worden. Die Verhandlung im Einziehungsverfahren geht am 17. Januar weiter.  (dpa)

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