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Birgit Malsack-Winkemann, damals Bundestagsabgeordnete der AfD.

© dpa/Bernd von Jutrczenka

Gerichtsbeschluss in Berlin: Frühere AfD-Abgeordnete Malsack-Winkemann wird vorläufig des Richterdienstes enthoben

Die Berliner Richterin Birgit Malsack-Winkemann ist Verdächtige in einem Reichsbürger-Verfahren. Ihr sollen nun auch die Bezüge gekürzt werden – Justizsenatorin Kreck begrüßt das.

Erneute Wende im Fall der umstrittenen Richterin Birgit Malsack-Winkemann. Die frühere AfD-Bundestagsabgeordnete darf nun vorläufig doch nicht im Amt bleiben – unabhängig davon, dass sich die Juristin derzeit in Untersuchungshaft befindet.

Das Berliner Richterdienstgericht, das in der Hauptstadt beim Verwaltungsgericht angesiedelt ist, hat in dieser Woche in einem neuen Prozess entschieden, dass Malsack-Winkemann für das Richteramt ungeeignet sei. Hintergrund dieser Entscheidung sind Ermittlungen zur Reichsbürgerszene, die vor einigen Monaten zu einem öffentlichkeitswirksamen Polizeieinsatz führten.

Das Dienstgericht am Verwaltungsgericht hat zudem entschieden, der Juristin die monatlichen Bezüge um 50 Prozent zu kürzen.

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Festnahme bei Razzia im Dezember

Malsack-Winkemann gehörte zu den Verdächtigen, die im Zuge einer bundesweiten Razzia im Dezember 2022 festgenommen wurden. Insgesamt circa 50 mutmaßliche Angehörige einer als „Patriotische Union“ bezeichneten Truppe sollen einen Staatsstreich geplant haben. Der Generalbundesanwalt verdächtigt Malsack-Winkemann der „Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung“, nach einem womöglich geplanten Umsturz habe sie Justizministerin einer Putschisten-Regierung werden sollen.

Anlass des aktuellen Beschlusses sind kürzlich gestellte Eilanträge von Justizsenatorin Lena Kreck. Die Linke-Politikerin war im Oktober vergangenen Jahres mit dem Versuch gescheitert, Malsack-Winkemann als Richterin in den Ruhestand zu versetzen. Nun, nach der Reichsbürger-Razzia, gaben die Berliner Richter der Senatorin offenbar recht.

Zusätzlich zu der aktuellen Entscheidung läuft ein von Krecks Verwaltung angestrengtes Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht, weil sich die Senatorin nicht mit der Entscheidung aus dem Oktober 2022, die AfD-Frau im Dienst zu belassen, abfinden wollte.

„Ich begrüße die Entscheidung des Dienstgerichtes“, sagte Kreck. „Die Entscheidung bestätigt vollumfänglich meine Annahme, dass es sich hier um eine brandgefährliche Person handelt, die im Richterdienst in Berlin nichts verloren hat. Die Integrität der Rechtsprechung muss vor Menschen mit ihrem Weltbild geschützt werden.“

Zu begrüßen sei auch, sagte die Senatorin, dass die Möglichkeit, die Bezüge der Richterin zu kürzen, voll ausgeschöpft worden sei. Mehr als 50 Prozent Abzug seien demnach derzeit nicht möglich.

Malsack-Winkemann kann Rechtsmittel gegen den aktuellen Beschluss einlegen. Die Juristin saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag. Im März 2022 kehrte sie in die Justiz zurück und war bis zur Festnahme am Landgericht Berlin tätig.

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