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© Sebastian Gollnow/dpa

Tagesspiegel Plus

Bizarrer Justizfall mit Hakenkreuz-Vergleich in Berlin: Strafrechtlich verfolgt, weil er Gendersternchen harsch ablehnte

Die Staatsanwaltschaft Berlin wollte einen 50-Jährigen mit einer Geldstrafe überziehen. Er hatte einen Richter wegen Gendersternchen heftig kritisiert.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat einen Mann strafrechtlich verfolgt, weil er mit drastischen Worten Gendersternchen abgelehnt und einen Richter kritisiert hat. Die Anklagebehörde wollte ihn sogar zu einer Geldstrafe verurteilen lassen. Am Ende lehnte das Amtsgericht Tiergarten einen Strafbefehl ab.

Es stellte per Gerichtsbeschluss fest, dass das Gendersternchen „nicht Bestandteil der offiziellen Rechtschreibregeln ist“. Und es erinnerte an den vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Kern der Meinungsfreiheit, „Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können“.

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