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Eine geschmolzene Mülltonne liegt nach Krawallen in der Silvesternacht 2022/23 auf einem Bürgersteig im Berliner Bezirk Neukölln.

© dpa/Fabian Sommer

Böllerrandale – viele Verfahren, wenige Urteile: Für die Silvesternacht verstärkt die Berliner Justiz ihr Personal

Mehr Staatsanwälte, Bereitschaftsrichter für die Nacht: Nicht nur die Polizei bereitet sich auf die Silvesternacht vor. Die Justiz zieht Lehren aus den Krawallen vor einem Jahr.

Die Polizei plant einen massiven Einsatz, aber auch die Justiz bereitet sich auf Krawalle in der Silvesternacht vor. Die Staatsanwaltschaft stockt ihren Bereitschaftsdienst auf, ebenso das Amtsgericht Tiergarten. Das ist auch eine Reaktion auf die Bilanz der Verfolgung der Silvesterrandalierer vom vergangenen Jahreswechsel.

„Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei früherer Einbindung der Staatsanwaltschaft vielleicht auch in einigen Verfahren die Ermittlungen erfolgreicher verlaufen wären“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Das werde jetzt durch die Aufstockung möglich.

Bislang sind nur 26 rechtskräftige Urteile gegen Silvesterrandalierer ergangen. Es gab neben Freisprüchen auch Bewährungsstrafen, Jugendarrest, Geldstrafen, Auflagen, Verwarnungen und Erziehungsmaßregeln. Zuerst berichtet die „B.Z.“.

Bei den 151 Ermittlungsverfahren hatte die Staatsanwaltschaft 89 Verdächtige im Visier, in 75 Verfahren blieben die Täter unbekannt. Es geht um Brandstiftung, Angriffe auf Beamte, Gewaltdelikte, Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz, Sachbeschädigung, Landfriedensbruch und weitere Delikte. 82 Ermittlungsverfahren und fünf Fälle vor Gericht sind endgültig eingestellt worden, elf Ermittlungsverfahren sind noch offen. In zwölf Fällen stehen Prozesse aus.

In der Nacht ist ein Richter in Bereitschaft

Insgesamt werden vier Staatsanwälte beim Bereitschaftsgericht anwesend sein – zwei mehr als üblich. In nächtlicher Rufbereitschaft seien drei Staatsanwälte – statt bislang einem. Damit könnte bereits telefonisch geklärt werden, ob Verdächtige einem Richter vorgeführt werden sollen. „Wir wissen einfach noch nicht, was passieren wird. Ob etwa der Nahostkonflikt die Situation in der Nacht verschärfen wird“, sagte Behördenchef Jörg Raupach.

Das Bereitschaftsgericht ist Silvester und Neujahr wie sonst auch jeweils bis 21 Uhr mit einem Tagesrichter besetzt, ein weiterer ist noch in Bereitschaft. Neu in diesem Jahr ist, dass ein weiterer Richter von 21 bis 4 Uhr in Bereitschaft ist, um über freiheitsentziehende Maßnahmen zu entscheiden, also etwa Gewahrsam bei der Polizei.

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