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Mit einem Eilantrag geht ein Berliner Vater gegen das Gendern im Unterricht vor.

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Eilantrag beim Verwaltungsgericht: Berliner Vater geht gegen gendergerechte Sprache an Schulen vor

Lehrer als Aktivisten für Sternchen, Binnen-I und Doppelpunkt? Diesen Eindruck hat ein Berliner Vater – und will die Schreibweisen an Schulen verbieten lassen.

Ein Berliner Vater geht juristisch gegen die Verwendung von gendergerechter Sprache im Unterricht an Berliner Schulen vor. Ein entsprechender Eilantrag sei beim Berliner Verwaltungsgericht eingegangen, bestätigte am Donnerstag Sprecher Stephan Groscurth. Zuerst hatte die „Welt“ über den Vorgang berichtet und mit dem Verfasser des Antrags gesprochen.

In dem langen und detaillierten Schreiben werden laut Gericht mehrere Berliner Schulen als Antragsgegner genannt. Deren Personal soll es schriftlich untersagt werden, „abweichend von der für sie verbindlichen amtlichen Rechtschreibung gegenüber Schülern und Eltern“ zu gendern.

Der Antrag dehnt sich laut Groscurth auf Lehrmaterialien aus, in denen Sonderzeichen wie Sternchen, Doppelpunkte, Binnen-I oder andere gendersensible Schreibweisen keinen Platz haben dürften. Das Schreiben richtet sich auch gegen Unterrichtsinhalte wie „Thesen zum Antirassismus“, der „Critical-Race-Theory“ oder „Gender-Stuhlkreise“.  

In seinem Gespräch mit der „Welt“ beklagt sich der Vater, der aus Sorge vor Nachteilen für seine Familie anonym bleibt, über eine „übergriffige Identitätspolitik durch Lehrer“ seines Kindes an einem Berliner Gymnasium.

Mehrere Lehrkräfte jener Schule hätten durch Unterrichtsinhalte „einen enormen Anpassungsdruck“ zum Gendern auf sein Kind ausgeübt. Der Vater nennt unter anderem ein Projekt zur „Dekonstruktion der Heteronormativität“ im Politikunterricht oder einen Stuhlkreis zum Kennenlernen im Ethikunterricht der zehnten Klasse, bei dem die Kinder ihre Pronomen wählen sollten.

„... im Gelächter der gendernden Klassenkameraden untergegangen“

Weitgehend erfolglos habe der Vater Gespräche mit den Lehrkräften und der Schulleitung gesucht, heißt es in der „Welt“. Sein Kind sei nach einem überstürzten Referat zum Thema „sozusagen als Einzelkämpfer mit Pauken und Trompeten im Gelächter der gendernden Klassenkameraden untergegangen“. Fast alle Kinder würden nun gendern, während dies noch vor Kurzem fast niemand in der Klasse tat.

Genderschreibweisen sind laut Senat im Lehrplan von Berliner Schulen nicht vorgesehen, wie aus der Antwort auf eine Anfrage mehrerer CDU-Abgeordneter hervorgeht. Die Schulen müssten sich an die in Lehrplänen vorgesehene Schreibweise halten, „damit wird unter anderem der normgerechte Spracherwerb und -gebrauch sichergestellt“, schrieb die Senatsbildungsverwaltung im August.

Den Schulen wird freigestellt, wie sie mit Abweichungen von der amtlichen Rechtschreibung durch Genderschreibweisen umgehen. Grundsätzlich geht die Bildungsverwaltung davon aus, dass sich Lehrkräfte zumindest schriftlich an die „Nutzung allgemeinverbindlicher Vorgaben der deutschen Rechtschreibung“ halten.

Auch die Fachkonferenz Deutsch jenes Gymnasiums habe anerkannt, dass gendergerechte Sprache in Schularbeiten als falsch angestrichen werden müsse, berichtet der Vater weiter. Doch die Deutschlehrerin habe der Klasse zu verstehen gegeben, dass sie dies bei der Benotung nicht berücksichtigen werde.

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