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Fake-Werbeplakate gegen die Bundeswehr: Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit Berliner Adbusting
Ist Adbusting eine Straftat oder fällt es unter die Meinungsfreiheit? Nach einer Hausdurchsuchung bei einer Berlinerin klagt diese nun in Karlsruhe.
Von Madlen Haarbach
Im Juni 2019 rollte Frieda Henkel im Neuköllner Schillerkiez ein grün gemustertes Plakat mit großen weißen Buchstaben aus. Darauf stand: „Kein Dienst an der Waffe geht ohne Waffe!“ Darunter prangten das Logo der Bundeswehr – ein weißes Kreuz auf blauem Grund – und in weißer Schrift auf pinkem Hintergrund die Worte: „Adbusting ist Meinungsfreiheit“. Ob diese Aussage so stimmt, darüber wird nun womöglich das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
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