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Frida Henkel klebt mit Sympathisantinnen ein Plakat der Bundeswehr mit dem von ihr abgeänderten Slogan „Kein Dienst an der Waffe geht ohne Waffe!“ vor dem Kriminalgericht in Moabit an.

© dpa/Annette Riedl

Tagesspiegel Plus

Fake-Werbeplakate gegen die Bundeswehr: Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit Berliner Adbusting

Ist Adbusting eine Straftat oder fällt es unter die Meinungsfreiheit? Nach einer Hausdurchsuchung bei einer Berlinerin klagt diese nun in Karlsruhe.

Im Juni 2019 rollte Frieda Henkel im Neuköllner Schillerkiez ein grün gemustertes Plakat mit großen weißen Buchstaben aus. Darauf stand: „Kein Dienst an der Waffe geht ohne Waffe!“ Darunter prangten das Logo der Bundeswehr – ein weißes Kreuz auf blauem Grund – und in weißer Schrift auf pinkem Hintergrund die Worte: „Adbusting ist Meinungsfreiheit“. Ob diese Aussage so stimmt, darüber wird nun womöglich das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

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